Deutschlands politische Mehrheiten werden schwieriger, das Vertrauen in die Regierung schwindet. Reicht ein Wechsel der Koalition – oder braucht es grundlegend andere Spielregeln? Über Macht, Mitbestimmung und die Grenzen demokratischer Erneuerung

Irgendwann reicht die Frage nicht mehr, wer mit wem regieren könnte. Dann stellt sich eine grundsätzlichere: Warum scheint es immer schwieriger zu werden, überhaupt miteinander zu regieren?

Deutschland erlebt einen solchen Moment. Die traditionellen Volksparteien verlieren an Bindungskraft. Koalitionen müssen größere politische Unterschiede überbrücken. Die AfD gewinnt an Einfluss, während andere Parteien eine Zusammenarbeit mit ihr ausschließen. Gleichzeitig sollen grundlegende Reformen gelingen – bei Sozialversicherungen, Infrastruktur, Verwaltung und Wirtschaft.

Das erzeugt einen nachvollziehbaren Gedanken: Vielleicht brauchen wir andere politische Spielregeln.

Mich interessiert daran weder die Verteidigung einer bestimmten Regierung noch die Aussicht auf den Sieg einer anderen Partei. Mich interessiert, ob unsere Institutionen noch zu einer Gesellschaft passen, deren politische Vorstellungen immer weiter auseinanderliegen. Und ob ein anderes System diese Unterschiede besser verarbeiten könnte.

Die Wahlen dieses Jahres zeigen, wie sehr sich die politische Landschaft verändert hat:

Wahl 2026Ausgewählte Stimmenanteile
Baden-Württemberg, 8. MärzGrüne 30,2 %, CDU 29,7 %, AfD 18,8 %, SPD 5,5 %
Rheinland-Pfalz, 22. MärzCDU 31,0 %, SPD 25,9 %, AfD 19,5 %
Sachsen-Anhalt, 6. SeptemberAfD 43,8 %, CDU 17,2 %
Mecklenburg-Vorpommern, 20. SeptemberAfD 38,2 %, SPD 35,5 %
Berlin, 20. SeptemberLinke 25,7 %, CDU 18,8 %, AfD 16,3 %, Grüne 14,3 %, SPD 12,1 %

Quellen: Landeswahlleiterin Baden-Württemberg, Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, archivierte Veröffentlichung, MDR/Tagesschau, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Landeswahlleitung Berlin.

Diese Zahlen zeigen auch: Deutschland bewegt sich nicht geschlossen in eine Richtung. Dieselbe SPD, die in Baden-Württemberg kaum noch parlamentarisches Gewicht besitzt, erreicht in Mecklenburg-Vorpommern mehr als ein Drittel der Stimmen. In Berlin gewinnt die Linke, in Sachsen-Anhalt dominiert die AfD.

Wer daraus einen eindeutigen „Volkswillen“ ableitet, macht es sich zu einfach.

Auch die Vorstellung, eine Volkspartei müsse aus eigener Kraft eine Mehrheit erreichen, führt in die Irre. Koalitionen waren im Bund über Jahrzehnte der Normalfall. Der Begriff Volkspartei bezeichnete vor allem die Fähigkeit, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zusammenzubringen. Er war kein Versprechen auf Alleinregierung.

Heute gelingt diese Bündelung weniger selbstverständlich. Damit wandern Konflikte, die früher teilweise innerhalb großer Parteien ausgehandelt wurden, stärker zwischen die Parteien. Sichtbarer Streit muss deshalb noch kein Beweis für das Versagen des Systems sein.

Er wird jedoch zum Problem, wenn aus dem Streit keine nachvollziehbaren Entscheidungen mehr entstehen.

Die Bundesregierung aus Union und SPD unter Friedrich Merz steht vor genau dieser Herausforderung. Im ARD-DeutschlandTrend vom September äußerten sich lediglich 15 Prozent zufrieden mit ihrer Arbeit. Gleichzeitig verweist die Regierung auf Reformen bei der Grundsicherung, Investitionen und beschleunigte Infrastrukturverfahren. In der Generaldebatte vom 9. September räumte Merz Defizite bei der Vermittlung des Reformkurses ein. Beschlüsse, ihre Wirkung und ihre gesellschaftliche Akzeptanz sind offensichtlich verschiedene Dinge. Quellen: Infratest dimap, Bundesregierung, Bundestag

Ist deshalb das politische System am Ende? Dafür reichen diese Befunde nicht. Sie sprechen für eine schwere Vertrauenskrise und schwieriger gewordene Regierungsbildung. Eine Regierung kann schlechte Politik machen, ohne dass die Verfassung falsch konstruiert ist. Umgekehrt sollte sich ein System nicht dauerhaft damit entschuldigen, dass lediglich das falsche Personal Verantwortung trage.

Die entscheidende Frage ist, ob demokratische Institutionen noch wirksam korrigieren können, was erkennbar nicht funktioniert.

Dabei steckt im Wunsch nach einem anderen System eine philosophische Spannung. Wir wollen gehört werden, aber auch schnelle Entscheidungen. Wir verlangen klare politische Richtungen, aber möglichst wenig gesellschaftlichen Konflikt. Wir erwarten Kompromisse, bestrafen Parteien jedoch dafür, wenn diese ihre ursprünglichen Forderungen aufgeben.

Keine Regierungsform kann diese Erwartungen vollständig miteinander versöhnen.

(KI-generiert)

Demokratie organisiert das Zusammenleben von Menschen, die unterschiedliche Vorstellungen vom richtigen Leben haben. Ihr Erfolg besteht deshalb auch darin, dass eine unterlegene Minderheit eine Entscheidung akzeptieren kann – weil ihre Rechte bestehen bleiben und sie künftig selbst zur Mehrheit werden darf.

Von hier aus lohnt sich der Vergleich mit der Schweiz. Nicht als Vorbild, das Deutschland einfach übernehmen müsste, sondern als Gegenprobe: Wie verändert eine andere Verteilung politischer Macht den Umgang mit denselben grundlegenden Konflikten?

In Deutschland steht eine parlamentarisch getragene Regierung einer Opposition gegenüber. In der Schweiz teilen sich mehrere große Parteien die Regierungsverantwortung. Der siebenköpfige Bundesrat wird vom Parlament gewählt und entscheidet als Kollegium. Seine Mitglieder müssen gemeinsame Entscheidungen nach außen vertreten, auch wenn sie persönlich anderer Auffassung sind. Die SVP stellt derzeit mit Guy Parmelin und Albert Rösti zwei Mitglieder. Quellen: Schweizer Bundesbehörden zur Regierungsarbeit, Mitglieder des Bundesrates

Das verändert die politische Konfliktlogik. Eine Partei kann an der Regierung beteiligt sein, ohne dass sich alle Regierungsparteien auf ein umfassendes gemeinsames Programm nach deutschem Koalitionsverständnis verständigen müssen. Für Sachfragen entstehen unterschiedliche Mehrheiten. Zudem können Bürger durch Initiativen und Referenden unmittelbar eingreifen.

Die Regierungsparteien bleiben dabei eigenständige politische Akteure. Die Kollegialität der Bundesräte verpflichtet nicht sämtliche Parteimitglieder zur Zustimmung. Auch eine Regierungspartei kann gegen Vorhaben mobilisieren.

Damit wird zugleich eine Schwäche sichtbar: Breite Machtteilung kann Konflikte auffangen, aber Verantwortlichkeiten verwischen. Wer trägt die politische Verantwortung, wenn fast alle großen Parteien zugleich beteiligt sind? Auch das Schweizer Modell löst dieses Problem nicht vollständig.

Gerade die SVP macht den Vergleich mit Deutschland interessant. Gemeinsamkeiten mit der AfD sind erkennbar: Beide Parteien betonen nationale Souveränität, verlangen eine restriktive Migrationspolitik und wenden sich gegen eine weitergehende europäische Integration. Ihre Programme belegen diese Überschneidungen. Daraus folgt jedoch keine politische Gleichwertigkeit. Quellen: SVP-Parteiprogramm, AfD-Bundestagswahlprogramm 2025

Schon die europapolitischen Ausgangslagen unterscheiden sich: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Eine deutsche Partei, die eine grundlegende Abkehr von der bestehenden europäischen Integration anstrebt, greift deshalb in andere institutionelle und wirtschaftliche Beziehungen ein.

Noch wichtiger ist das Verhältnis zur freiheitlichen Ordnung. Bei der AfD geht es um mehr als besonders scharfe Formulierungen. Die gerichtlich bestätigte Beobachtung als rechtsextremistischer Verdachtsfall betrifft unter anderem Anhaltspunkte für ein ethnisch definiertes Volksverständnis, das die gleichberechtigte Zugehörigkeit deutscher Staatsbürger infrage stellen könnte. Das ist eine andere Kategorie als ein gewöhnlicher Streit über Einwanderungszahlen. Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Juristische Genauigkeit bleibt dabei notwendig: Das Verwaltungsgericht Köln untersagte im Februar 2026 vorläufig die weitergehende Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Verdachtsfalleinstufung wird dadurch nicht aufgehoben. Unterschiedliche Einstufungen und Verfahrensstände dürfen weder vermischt noch als pauschale Entlastung ausgelegt werden. Quelle: Verwaltungsgericht Köln

Umgekehrt wäre es verharmlosend, die SVP allein wegen ihrer Regierungsbeteiligung von kritischen Fragen auszunehmen. Ihre Selbstbestimmungsinitiative stellte das Verhältnis von schweizerischem Verfassungsrecht und internationalen Verpflichtungen grundsätzlich zur Debatte. Der Bundesrat warnte vor Folgen für die Menschenrechte und die Verlässlichkeit internationaler Verträge. Die Initiative wurde 2018 abgelehnt. Quelle: Schweizer Bundesamt für Justiz

„Die AfD ist die deutsche SVP“ bleibt somit eine zu grobe Formel. Ebenso wenig lässt sich beweisen, dass die AfD in einem schweizerischen System automatisch gemäßigter würde. Parteien prägen Institutionen; Institutionen prägen Parteien. Wie stark welcher Einfluss wirkt, lässt sich durch einen Ländervergleich allein nicht auflösen.

Für Deutschland ergibt sich daraus eine anspruchsvolle Abwägung. Die Einbindung einer Partei kann Verantwortung und Kompromissbereitschaft fördern. Sie kann ihr zugleich zusätzliche Macht geben, Institutionen zu verändern. Ausgrenzung kann demokratische Grenzen markieren. Sie kann aber auch das Gefühl ihrer Anhänger verstärken, politisch nicht berücksichtigt zu werden.

Keine dieser möglichen Wirkungen ersetzt die konkrete Prüfung einer Partei und ihrer Akteure. Regierungsbeteiligung ist kein ungefährliches Experiment, politische Abgrenzung aber auch kein Ersatz für überzeugende eigene Politik.

Das gilt ebenso für linksextremistische Bestrebungen. Wer politische Gewalt rechtfertigt, unabhängige Institutionen beseitigen oder pluralistische Demokratie durch eine vermeintlich einzig richtige Gesellschaftsordnung ersetzen will, muss sich daran messen lassen. Sicherheitsbehörden dokumentieren entsprechende Ziele und Aktivitäten in unterschiedlichen linksextremistischen Organisationen. Daraus folgt keine pauschale Gleichsetzung linker Politik oder der gesamten Partei Die Linke mit Extremismus. Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen

Neutralität bedeutet gleiche Maßstäbe. Sie verlangt keine künstliche Gleichsetzung unterschiedlicher Gefahren.

Welche Veränderungen wären nun tatsächlich möglich?

Eine Minderheitsregierung könnte bereits innerhalb der bestehenden Ordnung für einzelne Vorhaben Unterstützung suchen. Sie würde das Parlament stärker zum sichtbaren Ort der Verständigung machen, könnte aber auch von wechselnden Abhängigkeiten geprägt sein. Das Grundgesetz eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Ernennung eines Kanzlers ohne absolute Mehrheit. Quelle: Artikel 63 Grundgesetz

Eine Kollegialregierung nach schweizerischem Muster wäre ein wesentlich tieferer Umbau. Kanzlerprinzip, parlamentarische Verantwortlichkeit und Regierungsbildung müssten neu geregelt werden. Sie könnte den Zwang zu dauerhaften politischen Lagern verringern. Sie könnte zugleich die Abwahl einer klar erkennbaren Regierungsrichtung erschweren.

Auch eine stärkere Direktwahl politischer Führung wäre denkbar. Sie gäbe einer Person ein eigenes Wählermandat, beseitigte aber die Notwendigkeit parlamentarischer Mehrheiten nicht. Wenn Präsident oder Regierungschef und Parlament gegensätzliche Richtungen vertreten, entsteht eine neue Konfliktlinie.

Und bundesweite Volksabstimmungen?

Grundsätzlich könnten sie eingeführt werden. Auf Landes- und kommunaler Ebene sind direktdemokratische Verfahren bereits Teil der deutschen Demokratie. Für eine allgemeine verbindliche Volksgesetzgebung auf Bundesebene wäre eine entsprechende Verfassungsänderung erforderlich. Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages

In der Schweiz ermöglichen 100.000 gültige Unterschriften innerhalb von 18 Monaten eine Volksinitiative zur Verfassungsänderung. Für ein fakultatives Referendum gegen bestimmte Parlamentsbeschlüsse sind 50.000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen erforderlich; auch acht Kantone können es verlangen. Verfassungsänderungen benötigen die Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden und der Kantone. Quelle: „Der Bund kurz erklärt 2026“

Ein solches Instrument könnte Bürgern erlauben, über konkrete Fragen zu entscheiden, ohne sich einem ganzen Parteiprogramm anschließen zu müssen. Es könnte politische Verantwortung verbreitern und Entscheidungen zusätzlich legitimieren.

Doch auch eine Volksabstimmung braucht Vertrauen: in die Formulierung der Frage, die verfügbaren Informationen, die Finanzierung der Kampagnen und die Umsetzung des Ergebnisses. Finanzstarke Akteure verlieren ihren Einfluss nicht, nur weil die Entscheidung unmittelbar beim Volk liegt. Und zusätzliche Vetomöglichkeiten können Reformen bremsen.

Mehr Mitbestimmung und mehr Entscheidungsgeschwindigkeit sind zwei verschiedene Ziele.

Verfassungsrechtlich ist Deutschland veränderungsfähig. Änderungen des Grundgesetzes benötigen zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Die Ewigkeitsklausel schützt dabei insbesondere die Grundsätze der Menschenwürde, der Demokratie, des Rechts- und Sozialstaats sowie zentrale föderale Prinzipien. Eine parlamentarische Mehrheit darf diese Grundlagen nicht einfach abschaffen. Quelle: Artikel 79 Grundgesetz

Artikel 146 sieht zudem die Möglichkeit einer neuen, vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung vor. Er enthält jedoch keinen fertigen Verfahrensplan; auch die rechtlichen Grenzen einer solchen Neuschöpfung sind umstritten. Er ist deshalb keine unkomplizierte Abkürzung um bestehende Verfassungsregeln herum. Quelle: Artikel 146 Grundgesetz

Politisch erscheint eine schrittweise Reform deutlich wahrscheinlicher als ein vollständiger Systemwechsel. Das ist eine Einschätzung, keine berechenbare Prognose. Ein grundlegender Umbau bräuchte eine breite Verständigung darüber, was anschließend besser funktionieren soll. Die gemeinsame Ablehnung einer Regierung wäre dafür zu wenig.

Gerade Deutschlands Geschichte macht diese Unterscheidung wichtig. Die Weimarer Republik scheiterte nicht schlicht an zu vielen Parteien. Wirtschaftliche Not, antidemokratische Kräfte und die Entmachtung des Parlaments wirkten zusammen. Die Präsidialkabinette ab 1930 verlagerten Macht weg von parlamentarischer Verständigung. Die Sehnsucht nach einer Führung, die sich über den Parteienkonflikt hinwegsetzen konnte, erwies sich als gefährlich. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Auch die SED-Diktatur gehört zu dieser Geschichte. Der Anspruch, im Namen des Volkes zu handeln, schützt nicht vor Unterdrückung. Entscheidend bleibt, ob Menschen widersprechen, sich organisieren und die Regierenden tatsächlich ablösen können.

Geschichte sollte deshalb weder jede Reform blockieren noch als beliebige Analogie dienen. Sie schärft vielmehr die Fragen, die wir an einen Umbau stellen müssen: Wer erhält Macht? Wer kontrolliert sie? Welche Rechte bleiben einer Minderheit? Und wie wird eine Fehlentscheidung korrigiert?

Für die Gesellschaft könnte eine breit getragene Reform ein Gewinn sein. Sie könnte Beteiligung erweitern und Verantwortung verständlicher machen. Ein hastiger Umbau aus Wut könnte dagegen den Eindruck erzeugen, dass politische Gewinner sich passende Regeln schaffen.

Vielleicht liegt hier der ehrlichste Test: Würden wir die neue Ordnung auch dann befürworten, wenn unsere politischen Gegner darin regierten?

Deutschland muss seine Institutionen verändern dürfen. Die Schwäche vertrauter Parteien ist dafür ein Anlass zum Nachdenken, aber noch kein fertiger Bauplan. Ein besseres System müsste mehr leisten, als andere Menschen an die Macht zu bringen. Es müsste dafür sorgen, dass Macht wirksam ausgeübt, zuverlässig begrenzt und friedlich wieder abgegeben werden kann.

Welche politischen Regeln würden wir wählen, wenn wir heute noch nicht wüssten, wer morgen gewinnt?

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