Mein Kommentar zur Wahl von Tobias Rausch und Hans-Thomas Tillschneider ins Präsidium des Landtags von Sachsen-Anhalt. Stand: 6. Oktober 2026, nach der Wahl Tillschneiders.

Ich bin fassungslos über diese Nachrichten aus Sachsen-Anhalt, und je länger ich darüber nachdenke, desto weniger gelingt es mir, sie als politische Vorgänge zu betrachten, die man empört zur Kenntnis nimmt, um anschließend wieder zur Tagesordnung überzugehen. Tobias Rausch ist zum Landtagspräsidenten gewählt worden, im ersten Wahlgang, mit 48 Stimmen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht damit ein AfD-Politiker an der Spitze eines Landesparlaments. Seine Fraktion verfügt über 39 Mandate; mindestens neun Stimmen kamen also von außerhalb der AfD. Das BSW, mit fünf Abgeordneten vertreten, hatte seine Unterstützung im Vorfeld angekündigt. Selbst unter der Annahme, dass alle fünf diese Ankündigung umgesetzt haben, bleiben mindestens vier weitere Stimmen aus anderen Reihen. Wer sie abgegeben hat, lässt sich wegen der geheimen Abstimmung nicht feststellen. Man darf deshalb niemanden ohne Belege beschuldigen. Aber die politische Tatsache steht fest: Abgeordnete außerhalb der AfD haben einem Vertreter ihres Landesverbandes zu diesem Amt verholfen. Es geht um einen Landesverband, den der zuständige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Diese beiden Tatsachen gehören zusammen. Wer nur das Wahlergebnis meldet und die Einstufung zur beiläufigen Hintergrundinformation macht, beschreibt die Tragweite dieses Tages unzureichend. Deutschlandfunk zur Wahl Rauschs

Als wäre das nicht genug, folgte am Nachmittag die nächste Nachricht: Auch Hans-Thomas Tillschneider wurde gewählt, ebenfalls im ersten Wahlgang, zum ersten Vizepräsidenten des neuen Landtags. Bei 82 abgegebenen Stimmen erhielt er 44 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen; Enthaltungen gab es keine. Damit kamen auch für ihn mindestens fünf Ja-Stimmen von außerhalb der AfD. Das BSW hatte zuvor ausdrücklich angekündigt, Tillschneider nicht zu wählen. Ob alle seine Abgeordneten entsprechend abstimmten, wissen wir nicht. Ebenso wenig wissen wir, aus welchen anderen Fraktionen die zusätzlichen Stimmen kamen. Die geheime Wahl erlaubt keine persönliche Zuordnung. Sie erlaubt aber eine klare politische Feststellung: Selbst dieser Kandidat erhielt genügend Unterstützung außerhalb seiner eigenen Fraktion, um unmittelbar ins Präsidium einzuziehen. Es blieb an diesem Tag also nicht bei Rausch. Zwei AfD-Politiker wurden in herausgehobene parlamentarische Ämter gewählt, beide ohne einen weiteren Wahlgang zu benötigen. Die Vorstellung, hier werde lediglich ein einzelner Kandidat aus Gründen parlamentarischer Gepflogenheit akzeptiert, erklärt diesen zweiten Erfolg nur noch unzureichend. Wer Tillschneider wählte, entschied sich für eine Person mit einem seit Jahren öffentlich dokumentierten politischen Profil. Tagesschau zur Wahl Tillschneiders, MDR zum ersten Wahlgang und zur angekündigten Ablehnung durch das BSW

Wer ist dieser Mann? Tillschneider ist promovierter und habilitierter Islamwissenschaftler, sitzt seit 2016 im Landtag und gehört als stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender zur Führung der AfD in Sachsen-Anhalt. Er hat das radikale Landesprogramm maßgeblich geprägt und gilt als ideologischer Vordenker. Seine außerparlamentarischen Aktivitäten werden nach übereinstimmenden Berichten seit 2020 vom Verfassungsschutz beobachtet. Seine Verbindungen in die Neue Rechte und zur rechtsextremen Identitären Bewegung sind seit Jahren dokumentiert. Hinzu kommt seine ausgeprägte politische Nähe zu Russland. Es geht also um jemanden, der politische Vorstellungen entwickelt, Netzwerke pflegt und Einfluss auf die programmatische Richtung seiner Partei nimmt. Gerade sein akademischer Hintergrund macht die bequeme Erklärung unglaubwürdig, manche seiner Aussagen seien bloß unbedachte Provokationen eines politisch unerfahrenen Menschen. Dieser Mann beschäftigt sich beruflich und politisch mit Kultur, Religion und gesellschaftlicher Ordnung. Er weiß, dass Begriffe Zugehörigkeit definieren und Ausgrenzung vorbereiten können. Seine Wahl bedeutet deshalb auch öffentliche Anerkennung für einen maßgeblichen Vertreter jener politischen Richtung, vor der in Sachsen-Anhalt seit Jahren gewarnt wird. Porträt im Standard, zu seinen politischen Verbindungen und seiner Rolle beim Programm

Ein Beispiel aus seinen eigenen Veröffentlichungen zeigt, weshalb das von Bedeutung ist. Tillschneider schrieb: „Das Grundgesetz ist nicht für den Islam gemacht.“ In einer späteren Klarstellung erklärte er diese Aussage damit, dass die Religionsfreiheit hinsichtlich ihrer Einschränkungsmöglichkeiten anders formuliert worden wäre, hätten die Verfassungsgeber mit dem Islam als relevantem Faktor in Deutschland gerechnet. Diese Erläuterung macht den politischen Ansatz eher deutlicher: Der grundrechtliche Schutz einer Religion wird anhand einer behaupteten historischen Erwartung problematisiert. Religionsfreiheit kann jedoch nicht davon abhängen, ob die Religion eines Menschen den politischen Vorstellungen eines Abgeordneten entspricht. Gerade von einem Mitglied des Parlamentspräsidiums muss man erwarten können, dass es die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen anerkennt. Für mich ist deshalb die Wahl Tillschneiders eine zusätzliche, besonders bedrückende Entscheidung. Sie zeigt, wie wenig selbst ein solcher Hintergrund die Unterstützung außerhalb der AfD verhindert hat. Wer ihn gewählt hat, sollte erklären können, weshalb er diesem politischen Profil die Autorität eines parlamentarischen Spitzenamtes verleihen wollte. Die Geheimhaltung der Stimmabgabe schützt das freie Mandat. Sie hebt die Verantwortung für dessen Gebrauch nicht auf. Tillschneiders eigene Klarstellung

Dabei sollte man sich auch die amtliche Begründung für die Einstufung des Landesverbandes tatsächlich einmal zumuten, statt den Begriff „rechtsextremistisch“ wie eine längst vertraute Vokabel vorbeiziehen zu lassen. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt begründet sie mit Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Er beschreibt einen völkischen, an Abstammung orientierten Volksbegriff und dokumentiert muslimfeindliche, rassistische und antisemitische Aussagen von Funktionären und Mandatsträgern. Dahinter steht die Frage, wer als vollwertig zugehörig gelten soll und wer aufgrund seiner Herkunft oder Religion ausgegrenzt wird. Für einen demokratischen Staat ist das eine fundamentale Grenze: Die Gleichberechtigung eines Menschen darf nicht davon abhängen, ob eine Partei ihn für ausreichend deutsch hält. Gerade deshalb besitzen diese Wahlen eine Bedeutung, die weit über Personalfragen hinausreicht. Das Landtagspräsidium repräsentiert das Parlament und trägt Verantwortung für seine Arbeitsfähigkeit, seine Regeln und seinen Umgang mit den Abgeordneten. Solche Ämter verleihen Autorität und öffentliche Anerkennung. Ihre Vergabe lässt sich verfahrensrechtlich erklären, aber nicht von politischer Bewertung befreien. Eine starke Fraktion nimmt den anderen Abgeordneten nicht die Aufgabe ab, über die Eignung der vorgeschlagenen Personen zu entscheiden. Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Was mich besonders erschüttert, ist die Vorstellung, wie diese Nachrichten bei Menschen ankommen, deren Familiengeschichte von deutscher Verfolgung geprägt wurde. Bei den wenigen noch lebenden Überlebenden der Shoah, bei ihren Kindern und Enkeln, bei Menschen, für die die Ermordeten keine historische Zahl sind, sondern Angehörige, deren Namen und fehlende Lebensgeschichten zur eigenen Familie gehören. Ich kann ihre Empfindungen nicht stellvertretend beschreiben und will sie auch nicht für meine Empörung vereinnahmen. Jüdinnen und Juden sind keine einheitliche Gemeinschaft mit einer einzigen politischen Haltung; jüdisches Leben ist religiös und säkular, traditionsbewusst und experimentierfreudig, voller unterschiedlicher Erfahrungen und Vorstellungen. Gerade diese Selbstverständlichkeit muss geschützt werden. Menschen sollen hier ihren Alltag leben können, ohne ständig als Zeitzeugen, Mahner oder Beweise für die Läuterung Deutschlands angesprochen zu werden. Dennoch drängt sich eine Frage auf, die sich nicht mit einem Gedenkkranz beantworten lässt: Wie verlässlich ist das deutsche Versprechen des Schutzes, wenn Vertreter dieses Landesverbandes in solche Ämter gelangen? Wie klingt die Versicherung, man habe aus der Geschichte gelernt, wenn die Menschen, denen sie gilt, gleichzeitig beobachten müssen, wie politische Grenzen gegenüber Rechtsextremisten verschoben werden? Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, hat im März in Magdeburg ausdrücklich davor gewarnt, der AfD Verantwortung zu übertragen. Er bezeichnete sie als Gefahr für jüdisches Leben und die Demokratie. Diese Warnung verdient mehr als höfliche Aufmerksamkeit bei einer Veranstaltung. Sie verlangt eine Antwort im politischen Handeln. Schusters Rede in Magdeburg

Diese Sorge entsteht zudem in einer Gegenwart, in der jüdisches Leben bereits massiv unter Druck steht. RIAS dokumentierte 2025 bundesweit 8.725 antisemitische Vorfälle, in Sachsen-Anhalt 270 gegenüber 202 im Vorjahr. Dazu zählen auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle; die Zahlen sind deshalb nicht mit einer polizeilichen Kriminalstatistik gleichzusetzen. Sie zeigen jedoch, wie Judenfeindschaft den Alltag belastet, von Beleidigungen und Bedrohungen bis zu körperlichen Angriffen. Das im Mai veröffentlichte Lagebild des Zentralrats, das auf der Befragung von Führungspersönlichkeiten aus 102 Gemeinden und Landesverbänden beruht, beschreibt außerdem einen Rückgang wahrgenommener gesellschaftlicher Solidarität. 21 Prozent der Gemeinden mussten innerhalb der vorausgegangenen zwölf Monate Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen absagen. Berichtet wird auch vom Verbergen jüdischer Identität und vom Verzicht auf sichtbare Symbole. Man muss sich klarmachen, was das bedeutet: Wer eine Kippa nicht trägt, weil er Angst vor einem Angriff hat, verfügt auf dem Papier weiterhin über Religionsfreiheit. Im gelebten Alltag ist diese Freiheit bereits eingeschränkt. Wer überlegt, ob ein Kind einen Davidstern sichtbar tragen kann, führt eine Sicherheitsabwägung, die anderen Familien erspart bleibt. Und wenn Veranstaltungen abgesagt werden, verschwindet ein Stück jüdischer Öffentlichkeit. Eine Gesellschaft kann sich an solche Zustände gewöhnen. Für die Betroffenen bleiben sie eine tägliche Zumutung. RIAS-Auswertung, Lagebild des Zentralrats 2026

Antisemitismus muss dabei in seiner ganzen gesellschaftlichen Breite betrachtet werden. Er findet sich in rechtsextremen Milieus, in islamistischen Weltbildern, in Teilen linker Bewegungen und in der gesellschaftlichen Mitte. Kritik an Entscheidungen der israelischen Regierung ist selbstverständlich möglich und legitim; Juden in Deutschland für diese Entscheidungen verantwortlich zu machen, sie zu bedrohen oder ihnen ihre Zugehörigkeit abzusprechen, ist Antisemitismus. Ebenso wenig darf der Kampf gegen islamistischen Judenhass dazu dienen, rechtsextreme Judenfeindschaft zu verharmlosen. Jüdische Sicherheit ist kein politisches Eigentum, das eine Partei für sich reklamieren kann, während sie andere Formen der Menschenverachtung verbreitet. In Sachsen-Anhalt gehört zu dieser Gegenwart der Name Halle. Am 9. Oktober 2019 versuchte ein rechtsextremer Antisemit, die Synagoge am höchsten jüdischen Feiertag zu stürmen und die Menschen darin zu ermorden. Er scheiterte an der Tür und tötete anschließend zwei Menschen. Drei Tage vor dem siebten Jahrestag dieses Anschlags werden nun Rausch und Tillschneider in das Landtagspräsidium gewählt. Das begründet keine direkte Verbindung zwischen Partei und Täter. Es macht aber deutlich, in welchem Land und vor welchem Erfahrungshintergrund diese politischen Vorgänge stattfinden. Die Menschen, die damals in der Synagoge um ihr Leben fürchteten, mussten nicht erst durch eine aktuelle Debatte erfahren, dass rechtsextremer Hass tödlich werden kann. Zum Anschlag von Halle

Wenn man über die deutsche Geschichte spricht, muss man deren Entwicklung ernst nehmen. Die nationalsozialistische Verfolgung begann nicht erst in den Vernichtungslagern. Nach der Machtübernahme 1933 wurden jüdische Menschen unter anderem aus Berufen und öffentlichen Funktionen verdrängt. Die Nürnberger Gesetze von 1935 verankerten rassistische Ausgrenzung und entzogen ihnen die gleichberechtigte Stellung als Bürger. Weitere Maßnahmen beschränkten ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben; die Novemberpogrome 1938 markierten eine massive Eskalation der Gewalt. Im Krieg entwickelte sich die Verfolgung zum systematischen Massenmord. Sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden wurden ermordet. Diese Entwicklung war weder ein plötzliches Ereignis noch das Werk einiger weniger Täter ohne gesellschaftliches Umfeld. Behörden, Unternehmen, Berufsorganisationen und zahlreiche Einzelpersonen wirkten an Ausgrenzung, Enteignung und Verfolgung mit oder profitierten davon. Für mich liegt darin eine der bedrückendsten historischen Erkenntnisse: Eine Gesellschaft kann die Entrechtung ihrer Nachbarn in Vorschriften, Verwaltungsabläufe und vermeintliche Normalität übersetzen. Daraus folgt keine Behauptung, heutige politische Maßnahmen seien mit der nationalsozialistischen Verfolgung identisch. Es folgt die Verpflichtung, Ausgrenzung früh zu erkennen und ihr zu widersprechen, solange Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wer historische Wachsamkeit erst dann gelten lassen will, wenn Zustände denen eines Vernichtungsregimes entsprechen, hat ihren Sinn verfehlt. United States Holocaust Memorial Museum zur Entwicklung der Verfolgung, zur Shoah

Auch die Rolle der politischen Helfer gehört zu dieser Geschichte. Hermann Göring wurde 1932 Reichstagspräsident; Hitler gelangte im Januar 1933 durch eine Machtübertragung ins Kanzleramt, an der konservative Machtträger entscheidend beteiligt waren. Die Vorstellung, man könne die Nationalsozialisten einbinden, für eigene Ziele nutzen und dabei kontrollieren, erwies sich als verhängnisvoll. Selbstverständlich ist die Bundesrepublik von 2026 nicht die Weimarer Republik. Ihre Verfassung, ihre Gerichte, ihre föderale Ordnung und ihre Zivilgesellschaft bieten andere Voraussetzungen. Rausch oder Tillschneider zu einem zweiten Göring zu erklären, wäre historisch unpräzise und würde die Analyse eher schwächen. Aber die Frage nach denjenigen, die Macht ermöglichen, bleibt berechtigt. Politische Normalisierung vollzieht sich auch durch Entscheidungen von Menschen, die sich selbst für vernünftig, gemäßigt oder demokratisch halten. Sie kann mit der Behauptung beginnen, es gehe bloß um eine Verfahrensfrage, einen einzelnen Posten oder den Respekt vor einem Wahlergebnis. Jede Entscheidung für sich wirkt begrenzbar; ihre Summe verändert die Verhältnisse. Gerade deshalb ist es unzureichend, ausschließlich auf die AfD zu schauen. Ebenso notwendig ist der Blick auf diejenigen, die ihr Unterstützung geben, ihren Aufstieg als unvermeidlich darstellen oder glauben, die Verantwortung ende mit der eigenen Begründung. Demokratie verlangt von Abgeordneten mehr, als eine Entscheidung verfahrensrechtlich erklären zu können. Bundeszentrale für politische Bildung zur Zerstörung der Weimarer Demokratie

Die Frage nach den Wählern lässt mich dabei ebenso wenig los. Ich kann verstehen, dass Menschen über Regierungen wütend sind, über mangelhafte Infrastruktur, unsichere Arbeitsplätze, steigende Belastungen oder das Gefühl, politisch nicht gehört zu werden. Auch die Erfahrung, mit der eigenen Biografie oder der eigenen Region herablassend behandelt zu werden, verdient Aufmerksamkeit. Wer diese Erfahrungen bestreitet, wird wenig erklären und noch weniger verändern. Trotzdem möchte ich die Wahl einer rechtsextremistischen Partei nicht als zwangsläufige Reaktion auf Unzufriedenheit behandeln. Zwischen einer berechtigten Beschwerde und einem Kreuz auf dem Wahlzettel liegt eine Entscheidung. Die Entwicklung in Sachsen-Anhalt lässt sich zudem schwerlich nur als vorübergehender Protest beschreiben: Infratest dimap stellte bereits im Juli tiefgreifende Verschiebungen im Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Parteien fest. Die AfD wurde damit von vielen Menschen offenbar als mögliche Regierungspartei betrachtet. Das verschärft die Verantwortung. Wer ihr zutraut, Probleme zu lösen, muss sich auch mit dem beschäftigen, was sie tatsächlich vorhat. Ein Programm verschwindet nicht dadurch, dass der Wähler nur einen Teil davon wichtig findet. Diejenigen, die später unter seinen Folgen leiden, können sich nicht darauf verlassen, dass ein anderer Mensch seine Stimme eigentlich anders gemeint hat. Infratest dimap, Sachsen-AnhaltTREND Juli 2026

Man sollte dabei weder alle AfD-Wähler zu identischen Menschen erklären noch ihnen pauschal Unwissenheit unterstellen. Manche teilen ausgrenzende Überzeugungen. Andere nehmen sie in Kauf, weil ihnen andere Ziele wichtiger erscheinen. Wieder andere verdrängen, relativieren oder bezweifeln die dokumentierten Gefahren. Diese Unterschiede müssen verstanden werden, wenn demokratische Politik Menschen zurückgewinnen will. Sie beseitigen jedoch die Folgen ihrer Entscheidung nicht. Mich erschüttert besonders die Bereitschaft, das Risiko auf andere abzuwälzen: Der eigene Protest soll wirksam sein, während andere um ihre Sicherheit, Anerkennung oder Zukunft fürchten müssen. Wer sagt, er wolle nur den bisherigen Parteien einen Denkzettel verpassen, sollte sich fragen, wer diesen Denkzettel im Alltag bezahlt. Ein jüdisches Kind auf dem Schulweg? Eine muslimische Familie, deren Zugehörigkeit ständig infrage gestellt wird? Ein queerer Jugendlicher, der ohnehin um Akzeptanz ringt? Solche Fragen sind keine Unterstellung, jeder AfD-Wähler wünsche diesen Menschen Leid. Sie benennen die Verantwortung, die mit politischer Unterstützung verbunden ist. Aufklärung ist vorhanden; Parteiprogramme und Verfassungsschutzberichte sind zugänglich. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass Menschen nach all der historischen Bildung erklären können, sie wollten die Warnzeichen nicht so ernst nehmen. Freiheit umfasst die Möglichkeit, eine Regierung abzuwählen. Sie verlangt zugleich, darüber nachzudenken, wem man anschließend Macht über das Leben seiner Mitmenschen gibt.

Mit diesen beiden Wahlen stellt sich nun umso dringlicher die nächste konkrete Machtfrage: Wird Ulrich Siegmund Ministerpräsident, möglicherweise bereits im ersten Wahlgang? Die Rechnung ist einfach und beunruhigend. Bei 83 Mitgliedern des Landtags sind dafür 42 Stimmen erforderlich; die AfD besitzt 39 Mandate und benötigt somit drei zusätzliche Stimmen. Mit allen fünf BSW-Abgeordneten käme Siegmund auf 44. Sowohl die 48 Stimmen für Rausch als auch die 44 Stimmen für Tillschneider würden bei einer Ministerpräsidentenwahl für einen Erfolg im ersten Wahlgang reichen. Entscheidend ist aber, ob sich diese Stimmen tatsächlich auf Siegmund übertragen lassen. Die Zustimmung zu einem Mitglied des Parlamentspräsidiums ist keine verbindliche Zusage, dessen Partei die Regierung zu überlassen. Eine sichere Prognose wäre deshalb unredlich. Trotzdem fällt es nach zwei solchen Abstimmungen schwerer, die Möglichkeit einer AfD-geführten Regierung als fernliegend zu behandeln. Es gibt offenbar Abgeordnete außerhalb der AfD, die bereit sind, auch einen ihrer ideologischen Vordenker in ein herausgehobenes Amt zu wählen. Das ist ein ernstes politisches Signal. Eine Wahl Siegmunds im ersten Wahlgang ist damit keine abstrakte Spekulation, sondern ein konkret mögliches Szenario. Ob daraus Wirklichkeit wird, hängt weiterhin von Entscheidungen ab, für die jeder beteiligte Abgeordnete Verantwortung trägt.

Für die weitere Einschätzung muss außerdem eine aktuelle Ankündigung Siegmunds berücksichtigt werden: Er will bei der für Dezember geplanten Ministerpräsidentenwahl nach eigener Aussage nur im ersten Wahlgang antreten und bei einem Scheitern nicht erneut kandidieren. Das ist zunächst eine politische Ankündigung, keine Änderung der Verfassung. Das verfassungsrechtliche Verfahren bleibt bestehen: Nach zwei erfolglosen Wahlgängen ist zunächst über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode zu entscheiden. Wird diese nicht beschlossen, folgt ein weiterer Wahlgang, in dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Sollte Siegmund an seiner Ankündigung festhalten, müsste die weitere Entwicklung jedoch mit anderen Kandidaturen oder politischen Entscheidungen beurteilt werden. Man sollte deshalb nicht so tun, als sei sein Erfolg in einem späteren Wahlgang bereits der vorgezeichnete Ablauf. Die beiden heutigen Abstimmungen beweisen keine künftige Regierungsmehrheit. Sie zeigen aber, wie gering die parlamentarische Distanz zwischen der AfD und einer Mehrheit ist, die schon im ersten Wahlgang einen Ministerpräsidenten wählen könnte. MDR zu Siegmunds Ankündigung, Landtag zum Wahlverfahren

Wer die möglichen Folgen beurteilen will, sollte das im April beschlossene Landesprogramm lesen. Die AfD will die Landeszentrale für politische Bildung in ihrer bisherigen Form abschaffen und durch ein Institut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität ersetzen. Sie kündigt das Ende der Landesförderung für das Schulnetzwerk gegen Rassismus an, will Regenbogenflaggen an Schulen verbieten und Integrationslotsen durch Remigrationslotsen ersetzen. Kunstförderung soll vorwiegend deutscher Identitätsfindung dienen; Geschichtslehrpläne sollen einen deutlichen Schwerpunkt auf Entstehung und Erfolgsgeschichte des 1871 gegründeten Staates erhalten. Das sind konkrete Vorhaben in Bereichen, die ein Land wesentlich mitgestaltet. Meine Befürchtung ist, dass schon ihre teilweise Umsetzung die öffentliche Unterstützung für Vielfalt, kritische Bildung und gleichberechtigte Teilhabe schwächen würde. Man muss dafür keine vollständige Verwirklichung des Programms unterstellen. Entscheidend wäre bereits, welche Einrichtungen weiterarbeiten könnten und welchen gesellschaftlichen Anliegen die Regierung Anerkennung und Mittel gäbe. Beschlossenes AfD-Regierungsprogramm

Besonders anschaulich werden die möglichen Folgen bei der schulischen Inklusion, deren Beendigung das Programm ankündigt. Hier geht es um Kinder mit Behinderungen und ihre Familien, um Zugang zu Bildung, gemeinsame Lernerfahrungen und gesellschaftliche Teilhabe. Schwierigkeiten im bestehenden Schulsystem können erheblich sein; sie verdienen ausreichendes Personal, geeignete Unterstützung und konkrete Lösungen. Die pauschale Aufgabe eines inklusiven Anspruchs wäre eine grundsätzlich andere Entscheidung. Der Rechtswissenschaftler Marten Breuer erläutert, weshalb eine Abschaffung erhebliche rechtliche Probleme aufwerfen würde, insbesondere angesichts der UN-Behindertenrechtskonvention, und welche gerichtlichen Möglichkeiten dagegen bestünden. Er weist zugleich darauf hin, dass die Durchsetzung anspruchsvolle Rechtsfragen enthält. Genau darin liegt eine praktische Belastung: Betroffene müssten möglicherweise um Rechte streiten, während ihre Kinder auf verlässliche Bildungsbedingungen angewiesen sind. Ein Schuljahr ist im Leben eines Kindes keine beliebig nachholbare Verwaltungsphase. Für Familien kann schon die Unsicherheit über Unterstützung und Schulzugehörigkeit existenziell belastend sein. Deshalb überzeugt mich die beruhigende Vorstellung nicht, Gerichte würden am Ende ohnehin alles korrigieren. Gerichtlicher Schutz ist entscheidend. Er macht die politischen Entscheidungen, gegen die er benötigt wird, nicht folgenlos. Marten Breuer: „Wehrhafte Inklusion“

Darüber hinaus muss man verstehen, wie Regierungsmacht im Alltag wirkt. Sie besteht aus Haushalten, Zuständigkeiten, Personalentscheidungen, Verwaltungsvorgaben und der öffentlichen Sprache von Ministerien. Nicht jede Veränderung braucht ein spektakuläres neues Gesetz. Eine Beratungsstelle kann durch fehlende Finanzierung geschwächt werden; ein Projekt kann an Unsicherheit über seine Zukunft scheitern; Beschäftigte können sich unter politischen Druck gesetzt fühlen. Solche Entwicklungen wären jeweils konkret zu prüfen und dürfen nicht als bereits eingetreten dargestellt werden. Als mögliche Folgen einer autoritären Regierung müssen sie aber ernst genommen werden. Besonders sensibel ist in Sachsen-Anhalt die Stellung des Verfassungsschutzes, der organisatorisch zum Innenministerium gehört. Eine AfD-geführte Regierung könnte damit politische Verantwortung für die Behörde übernehmen, die ihren Landesverband beobachtet. Dieser Interessenkonflikt ist offenkundig, ohne dass man deshalb einen bestimmten Rechtsmissbrauch als sicher vorhersagen müsste. Rechtswissenschaftliche Analysen befassen sich bereits mit Handlungsmöglichkeiten für den Fall, dass eine solche Regierung den Verfassungsschutz rechtsmissbräuchlich umgestalten oder einsetzen würde. Es geht hier um institutionelle Schutzmechanismen, deren Funktionsfähigkeit von politischer und rechtlicher Wachsamkeit abhängt. Vertrauen in den Staat entsteht für bedrohte Menschen auch dadurch, dass sie dessen Schutzbereitschaft erkennen können. Wird dieses Vertrauen beschädigt, hilft die bloße Versicherung, formal sei noch alles in Ordnung, wenig. Organisation des Innenministeriums, Analyse zum Verfassungsschutzverbund

Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen rechtlicher Zugehörigkeit und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Eine Landesregierung kann nicht nach Belieben Bundesrecht ersetzen, Grundrechte aufheben oder deutsche Staatsangehörige wegen ihrer Herkunft zu abschiebbaren Ausländern erklären. Menschenwürde, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit und Rechtsschutz gelten auch unter einer Regierung, deren politisches Weltbild damit in Konflikt gerät. Diese Grenzen müssen klar benannt werden, damit aus berechtigter Sorge keine falsche Behauptung über uneingeschränkte staatliche Macht wird. Gleichzeitig kann ein Mensch rechtlich sicher zu Deutschland gehören und sich gesellschaftlich zunehmend unerwünscht fühlen. Eine Familie kann ihren Aufenthaltsstatus kennen und dennoch fragen, ob sie hier noch eine Zukunft sieht. Ein deutscher Bürger kann wissen, dass sein Pass gilt, und trotzdem erleben, dass andere seine Zugehörigkeit wegen seines Namens, seiner Hautfarbe oder seiner Religion bestreiten. Solche Erfahrungen sind nicht identisch mit einer staatlichen Entrechtung, aber sie können das Leben erheblich einschränken. Gerade deshalb darf demokratische Politik ihren Maßstab nicht auf die Frage reduzieren, ob eine Maßnahme vor Gericht Bestand hätte. Sie muss auch fragen, welches Zusammenleben sie ermöglicht und ob Menschen ihre Freiheit tatsächlich ohne Angst nutzen können. Grundgesetz

Wie reagieren Minderheiten darauf? Es gibt darauf keine einheitliche Antwort, und niemand sollte ihnen vorschreiben, wie viel Mut oder Widerstand sie aufzubringen haben. Manche Menschen organisieren sich, suchen Verbündete, demonstrieren und bestehen öffentlich auf ihren Rechten. Andere werden vorsichtiger, ziehen sich zurück oder erwägen, ihre Stadt, ihr Bundesland oder Deutschland zu verlassen. Für manche wäre das eine realistische Möglichkeit, für andere schon finanziell oder familiär kaum denkbar. Ein Umzug bedeutet schließlich, Freundschaften, Arbeitsplätze, Nachbarschaften und vertraute Orte aufzugeben. Wer bleibt, ist nicht automatisch unbesorgt; wer geht, gibt nicht automatisch auf. Beides kann Ausdruck einer sorgfältigen Abwägung sein, die ein Mensch zu seinem eigenen Schutz trifft. Mich empört, dass diese Abwägung überhaupt auf die Betroffenen abgeladen werden könnte, während politisch Verantwortliche ihre Entscheidungen als gewöhnlichen Machtwechsel beschreiben. Eine muslimische Familie schuldet niemandem den Beweis, dass sie Ausgrenzung aushalten kann. Ein queerer Jugendlicher muss nicht erst eine Bedrohung hinnehmen, um ernst genommen zu werden. Und Jüdinnen und Juden müssen weder erneut die moralischen Lehrer Deutschlands sein noch durch ihr Bleiben dessen demokratisches Selbstbild bestätigen. Die Verpflichtung zum Schutz liegt bei Staat und Gesellschaft.

(KI-generiert)

Deshalb genügt die Erwartung nicht, eine AfD-Regierung werde sich schon selbst entzaubern. Vielleicht würden Widersprüche ihres Programms sichtbar, vielleicht würde sie an Mehrheiten, Gerichten oder praktischen Problemen scheitern. Aber eine schlechte Regierung ist kein folgenloses Experiment. Entscheidungen können Menschen belasten, Einrichtungen schwächen und Vertrauen zerstören, lange bevor ihre politischen Urheber abgewählt werden. Ebenso wenig genügt es, die Gegner der AfD allein durch Empörung zusammenzuhalten. Demokratische Parteien müssen die Probleme lösen, aus denen politische Enttäuschung wächst, und zugleich die Gleichberechtigung aller verteidigen. Sie müssen widersprechen, wenn Herkunft zur Rangordnung wird, wenn Minderheiten als Störung erscheinen und wenn Menschenverachtung als notwendige Härte verkauft wird. Von Schulen, Behörden, Vereinen und Medien verlangt das ebenfalls konkrete Verantwortung. Dazu gehören verlässliche Unterstützung für Betroffene, Schutz vor Bedrohungen, sorgfältige öffentliche Aufklärung und die Bereitschaft, Konflikte auszuhalten. Die Geschichte verpflichtet uns nicht zu einer bestimmten Parteipräferenz. Sie verpflichtet uns aber, die Würde von Menschen nicht zur Verhandlungsmasse zu machen, sobald der politische Druck steigt.

Meine Fassungslosigkeit bleibt deshalb an einer sehr konkreten Frage hängen: Was müssen Menschen eigentlich noch wissen, bevor sie die Grenze erkennen, die hier berührt wird? Deutschland hat jahrzehntelang an seine Verbrechen erinnert, Zeugnisse bewahrt, Gedenkstätten errichtet und Überlebende angehört. Dieses Wissen verliert seinen Wert, wenn es bei den Entscheidungen der Gegenwart keine Rolle mehr spielt. Am 6. Oktober 2026 wurden in Magdeburg 48 Stimmen für Tobias Rausch und anschließend 44 Stimmen für Hans-Thomas Tillschneider abgegeben. Beide wurden im ersten Wahlgang gewählt. Diese Entscheidungen bestimmen noch nicht die nächste Regierung und erst recht nicht die gesamte Zukunft Deutschlands. Sie sind aber schwerwiegende politische Handlungen, für die sich niemand hinter parlamentarischer Routine verstecken sollte. Ich möchte, dass Jüdinnen und Juden hier ihren Glauben leben, ihre Kinder großziehen und ihren Alltag gestalten können, ohne sich ständig um ihre Sicherheit sorgen zu müssen. Ich möchte, dass Menschen ihre Heimat nicht gegen diejenigen verteidigen müssen, die ihnen Zugehörigkeit nur unter Vorbehalt zugestehen. Und ich möchte, dass das deutsche Versprechen, aus der Geschichte gelernt zu haben, auch dann gilt, wenn seine Einlösung unbequem wird. Über seine Glaubwürdigkeit entscheiden die Menschen, die jetzt Macht vergeben, Grenzen setzen und Schutz gewährleisten. Für diejenigen, die von diesem Schutz abhängen, steht dabei erheblich mehr auf dem Spiel als eine parlamentarische Personalfrage.

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