Ein ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes sitzt in Untersuchungshaft. Sein früherer Büroleiter ebenfalls. Im Raum steht der Verdacht, dass vertrauliche Erkenntnisse aus dem Innersten des deutschen Sicherheitsapparates über Jahre für private Geschäfte verfügbar gemacht wurden. Und im geschäftlichen Umfeld tauchen Schweizer Gesellschaften auf: System 360 und Pluteos, beide mit Sitz in Luzern.
Das ist ein Vorgang, der weit über die mögliche Verfehlung zweier Männer hinausreicht. Er stellt eine grundlegende Frage: Wie zuverlässig schützt ein Staat seine Geheimnisse, wenn persönliche Loyalitäten, ehemalige Amtsautorität und kommerzielle Interessen ineinandergreifen?
Für August Hanning und Manfred D. gilt die Unschuldsvermutung. Untersuchungshaft ersetzt kein Urteil. Aber sie verhindert auch keine politische Analyse. Die strafrechtliche Schuld einzelner Menschen und die Funktionsfähigkeit staatlicher Kontrollsysteme sind unterschiedliche Fragen. Beide müssen beantwortet werden.

Nach der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom 6. Oktober besteht gegen Hanning dringender Verdacht auf landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Manfred D. wird Beihilfe vorgeworfen. Er war Hannings Büroleiter beim BND, begleitete ihn anschließend ins Bundesinnenministerium und arbeitete von März 2012 bis März 2026 als Büroleiter für weitere BND-Präsidenten. Die Ermittler vermuten eine Vereinbarung aus dem Frühjahr 2010: D. sollte gegen Bezahlung fortlaufend BND-Erkenntnisse beschaffen, die Hanning für seine private Beratung verwerten konnte.
Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis November 2005. Anschließend war er bis November 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Der Verdacht betrifft somit einen Mann, der die Bedeutung staatlicher Geheimhaltung aus eigener Verantwortung kannte.
Am 7. Oktober wurde sein Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Sein Anwalt räumte den Besitz vertraulicher Unterlagen ein, bestritt aber eine Weitergabe zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung. Auch bleibt nach Angaben der Bundesanwaltschaft ungeklärt, ob eine mutmaßlich für einen Angehörigen eines fremden Sicherheitsapparates erstellte Analyse ihren Adressaten erreichte. Diese Unterscheidung gehört in jede seriöse Darstellung: Ein behaupteter Informationsabfluss aus dem BND, die Erstellung einer Analyse und deren tatsächliche Übermittlung sind jeweils eigenständig zu beweisen. Tagesschau: Untersuchungshaft und Stellungnahme der Verteidigung.
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sollen ungefähr 2.000 Dokumente weitergegeben worden sein. Darunter befanden sich demnach Unterlagen zur Vorbereitung der Nachrichtendienstlichen Lage im Kanzleramt, Berichte über das iranische Atomprogramm und die russische Armee sowie Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste. Der Umfang ist ein berichteter Ermittlungsstand, keine gerichtlich festgestellte Bilanz. Recherche zur Festnahme.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl. Nachrichtendienstliche Berichte können erkennen lassen, was ein Staat weiß, welche Informationsquellen er besitzt und wo seine Wissenslücken liegen. Selbst eine daraus abgeleitete Beratungsleistung könnte einem fremden Akteur helfen, deutsche Einschätzungen zu verstehen oder eigene Aktivitäten anzupassen. Ob solche Schäden tatsächlich entstanden sind, ist öffentlich bisher nicht abschließend geklärt.
Der institutionelle Schaden könnte darüber hinausreichen. Partnerdienste müssen darauf vertrauen können, dass übermittelte Erkenntnisse geschützt bleiben. Die ARD beschreibt deshalb die Gefahr eines Vertrauensverlusts gegenüber dem BND. Ob Partner bereits Informationen zurückhalten, ist damit noch nicht bewiesen. Dass sie ihre Zusammenarbeit überprüfen könnten, ist angesichts der Vorwürfe jedoch eine nachvollziehbare Sorge. ARD-Analyse zur Affäre.
Besonders verstörend ist, wie die Sache entdeckt wurde. Der Ausgangspunkt war eine Durchsuchung im September 2025 im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Block. Hamburger Ermittler suchten Beweismittel in einem anderen Verfahren und stießen dabei auf das brisante Material. Der Vorgang wurde Anfang Mai 2026 der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt. Bundesanwaltschaft zum Ursprung des Verfahrens.
Damit drängt sich eine unbequeme Frage auf: Wäre der mutmaßliche Geheimnisabfluss ohne dieses andere Verfahren überhaupt entdeckt worden?
Der Block-Komplex muss dabei präzise abgegrenzt werden. Gegen Hanning und einen Geschäftspartner wird wegen eines früheren mutmaßlichen Versuchs ermittelt, Blocks Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu bringen. Außerdem berichtete die Recherchekooperation über den Vorwurf, Blocks Ex-Mann durch untergeschobenes kinderpornografisches Material diskreditieren zu wollen. Die Vorwürfe werden bestritten; die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen. Diese Sachverhalte dürfen weder als bewiesene Taten dargestellt noch mit sämtlichen Vorwürfen gegen andere Beteiligte gleichgesetzt werden. NDR/WDR/SZ zu den gesonderten Ermittlungen.
Politisch ist die Verbindung trotzdem relevant. Sie zeigt, warum die Methoden privater Sicherheitsunternehmen genauer betrachtet werden müssen. Sobald ehemalige Staatsbedienstete für zahlende Auftraggeber recherchieren, intervenieren oder Konflikte bearbeiten, muss überprüfbar sein, welche Mittel sie einsetzen und woher ihre Informationen stammen.
Und die Schweizer Spur? Sie ist konkret.
System 360 AG trägt die Unternehmensnummer CHE-245.217.175. Die veröffentlichten Registermeldungen dokumentieren die Gründung in Basel 2012 und spätere Sitzverlegungen nach Zürich, Kreuzlingen und Luzern. Als heutige Geschäftsadresse nennt das Unternehmen die Morgartenstrasse 2 in Luzern. Hanning war spätestens seit einer Registermutation von 2016 Verwaltungsratsmitglied; 2024 erhielt er Einzelzeichnungsberechtigung. Die Veröffentlichung vom 21. Mai 2026 verzeichnet sein Ausscheiden und das Erlöschen seiner Unterschrift. Thorsten Mehles erscheint in der Registerhistorie als Vorsitzender der Geschäftsleitung. SHAB-Meldungen, wiedergegeben bei Lixt, Unternehmenswebsite.
Hanning pauschal als heutigen Verwaltungsrat von System 360 zu bezeichnen, wäre deshalb ungenau.
Bei Pluteos AG ergibt sich ein anderes Bild. Die Gesellschaft mit der Nummer CHE-490.087.098 hat ihren Rechtssitz ebenfalls in Luzern. Die bei Moneyhouse ausgewiesenen Registerdaten führen Hanning weiterhin als Verwaltungsratspräsidenten. Eine Mutation von Mai 2022 dokumentiert unter anderem das Ausscheiden von Frank-Martin Heise, Thorsten Mehles und Hans Wegmüller aus dem Verwaltungsrat sowie Änderungen der Zeichnungsberechtigungen. Pluteos: Registerdaten und Veröffentlichungen.
Diese Namen und Organfunktionen belegen gesellschaftsrechtliche Verbindungen. Sie beweisen keine Beteiligung der betreffenden Personen an einem Geheimnisverrat.
Nach CORRECTIVs Recherche vom 6. Oktober wurde Hanning 2018 Verwaltungsratspräsident von Pluteos. Das Unternehmen warb mit Informationsdienstleistungen und geopolitischen Lageberichten. Hanning war daneben für weitere Beratungsgesellschaften tätig, darunter G3 und GSC4; deren Geschäftsfelder umfassten unter anderem Russland, ehemalige Sowjetrepubliken und China.
Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen war laut einem von CORRECTIV aufgegriffenen Stern-Bericht als Berater für Pluteos tätig. CORRECTIV berichtet außerdem, dass Pluteos und System 360 ihre Anteilseigner nicht öffentlich machen. Das ist eine relevante Transparenzfrage, aber kein Beweis illegaler Eigentumsverhältnisse. Ebenso wenig folgt aus Maaßens Beratertätigkeit eine Beteiligung am jetzt untersuchten Spionageverdacht. CORRECTIV: Geschäfte ehemaliger Geheimdienstfunktionäre.
Die Schweiz erscheint hier als Sitz eines Firmenumfelds, in dem frühere staatliche Sicherheitskompetenz kommerziell angeboten wurde. Ob bestimmte BND-Erkenntnisse durch Schweizer Gesellschaften, deren Mitarbeitende oder deren technische Infrastruktur liefen, ist damit noch nicht geklärt. Auch ein schweizerischer Zahlungsweg für mutmaßlich gekaufte Geheimnisse ist in den ausgewerteten Quellen nicht nachgewiesen.
Gerade deshalb sollte die Recherche dort weitergehen: Wer erteilte welche Aufträge? Welche Gesellschaft stellte Rechnungen? Wo wurden Analysen erstellt und gespeichert? Wer konnte darauf zugreifen? Welche wirtschaftlich Berechtigten standen hinter den beteiligten Unternehmen?
Das sind überprüfbare Fragen. Sie sind stärker als die pauschale Behauptung, die Schweiz sei automatisch der Tatort.
Auch die behaupteten ausländischen Empfänger müssen sauber auseinandergehalten werden. Medienberichte nennen Aserbaidschan; dessen Regierung hat die Anschuldigungen dementiert. Am heutigen 9. Oktober berichtet Reuters unter Berufung auf den Spiegel über langjährige Kontakte Hannings zum früheren chinesischen Generalmajor Wang Jianzheng. Die Bundesanwaltschaft hat die Empfänger öffentlich nicht entsprechend benannt. Tagesschau zur Aserbaidschan-Spur und zum Dementi, Reuters zur China-Verbindung.
Geschäftskontakte nach Russland, Kontakte nach China und eine mutmaßliche Analyse für einen anderen Sicherheitsapparat ergeben keine bereits bewiesene gemeinsame Operation. Wer diese Verbindungen zusammenzieht, produziert eine Gewissheit, die der öffentliche Ermittlungsstand nicht trägt.
Am 9. Oktober kam eine weitere Geschäftstätigkeit hinzu: CORRECTIV berichtet, dass die Nevada Gaming Holding Hanning als Verwaltungsratsvorsitzenden aufführt. Das Unternehmen habe nach eigenen Angaben 2024 eine Mehrheit am ukrainischen Onlinecasino Cosmolot übernommen. Welche konkreten Aufgaben Hanning dort erfüllt, seit wann und gegen welche Vergütung, bleibt offen. Ein Zufluss von BND-Erkenntnissen in dieses Geschäft ist nicht belegt. Die Recherche vergrößert aber den Kreis der Tätigkeiten, deren mögliche Überschneidungen geprüft werden müssen. CORRECTIV zur Glücksspielholding.
Die wohl brisanteste neue Information betrifft indessen den BND selbst: Nach einem Spiegel-Bericht, den der Tagesspiegel am 8. Oktober wiedergibt, arbeitete Manfred D. mit offizieller Genehmigung nebenberuflich für Hanning. Der BND äußerte sich nicht näher zu dem Vorgang. Inhalt, Zeitpunkt, Auflagen und Kontrolle dieser Genehmigung sind öffentlich nicht ausreichend geklärt. Bericht über die genehmigte Nebentätigkeit.
Eine genehmigte Nebentätigkeit erlaubt selbstverständlich keine Weitergabe vertraulicher Unterlagen. Aber wenn ein Mitarbeiter mit Zugang zu sensiblen Leitungsinformationen zugleich für einen privatwirtschaftlich tätigen früheren Präsidenten arbeitet, entsteht ein Interessenkonflikt, der besonders sorgfältige Prüfung verlangt.
Wer genehmigte diese Tätigkeit? Welche Aufgaben waren erlaubt? Welche Kunden und Geschäftsfelder waren bekannt? Wer überprüfte, ob die Grenzen eingehalten wurden? Gab es erneute Prüfungen, als sich Hannings geschäftliche Tätigkeiten veränderten?
Hier liegt ein zentraler Ansatzpunkt für die Frage nach dem Versagen.
Sollte sich der behauptete jahrelange Dokumentenabfluss bestätigen, hätte zunächst die interne Sicherung des BND versagt. Dann wären Zugriffsrechte, Kontrollen, Sicherheitsüberprüfungen und der Umgang mit Interessenkonflikten unzureichend gewesen. Welche konkrete Schutzmaßnahme ausfiel, lässt sich derzeit nicht seriös festlegen. Ebenso wenig lässt sich aus der Dokumentenzahl auf eine bestimmte technische Methode schließen.
Ein langer Zeitraum würde allerdings gegen die bequeme Erklärung sprechen, es habe sich lediglich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt.
Die zweite Verantwortungsebene betrifft die Dienst- und Fachaufsicht sowie die Bundesregierung. Das Problem war öffentlich bekannt. Bereits eine Kleine Anfrage vom Dezember 2022 benannte Pluteos, System 360, deren Luzerner Sitze und die Tätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter ausdrücklich. Eine Anfrage beweist kein Fehlverhalten. Sie belegt aber, dass das Thema auf der politischen Tagesordnung stand.
Am 10. Mai 2023 ging das Parlamentarische Kontrollgremium weiter. Es bezeichnete die bestehende Anzeigepflicht für bestimmte Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst als unzureichend und kritisierte das Fehlen einer Genehmigungspflicht. Die Warnung vor der wirtschaftlichen Nutzung sicherheitsrelevanter Kenntnisse war somit institutionell dokumentiert. Öffentliche Bewertung des PKGr von 2023.
Diese Warnung kam zu spät, um einen mutmaßlichen Abfluss bis Juni 2022 zu verhindern. Sie widerlegt jedoch die Vorstellung, die strukturelle Gefahr sei erst mit Hannings Festnahme erkennbar geworden.
Nach aktuellen Recherchen von CORRECTIV und Tagesspiegel wurden die verlangten Verschärfungen bislang nicht umgesetzt. Das für das Beamtenrecht zuständige Bundesinnenministerium muss deshalb erklären, welche Maßnahmen es seit den Warnungen geprüft, umgesetzt oder verworfen hat. Die politische Verantwortung erstreckt sich über mehrere Amtszeiten. Eine persönliche Kenntnis einzelner Minister vom mutmaßlichen Geheimnisabfluss ist damit nicht belegt. CORRECTIV zur ausgebliebenen Reform, Tagesspiegel zur politischen Verantwortung.
Auch die parlamentarische Kontrolle muss sich prüfen lassen. Sie hat gewarnt und nun eine Ad-hoc-Kontrolle durch ihren Ständigen Bevollmächtigten beauftragt. Das spricht gegen die pauschale Behauptung, sie habe überhaupt nichts getan. Offen bleibt, ob sie rechtzeitig ausreichend informiert wurde und ihren Forderungen genug Nachdruck verlieh. Aktuelle öffentliche Bewertung des PKGr.
Hamburger Ermittler und die Bundesanwaltschaft gehören hingegen nach dem bisher bekannten Stand zu den Institutionen, die den Vorgang aufdeckten und verfolgen. Die Monate zwischen Durchsuchung, Auswertung und Übernahme werfen Fragen auf, beweisen aber keine verschuldete Verzögerung. Dafür müsste bekannt sein, wann welche Erkenntnisse tatsächlich vorlagen.
Und die Schweizer Behörden?
Die Schweiz verfügt über ein Bundesgesetz für im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen, das BPS. Es erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Leistungen für ausländische Sicherheitskräfte. Zuständig für die Umsetzung ist die Sektion Exportkontrollen und private Sicherheitsdienste des EDA, kurz SEPS. In einem Prüfverfahren werden SECO und VBS konsultiert; der Nachrichtendienst des Bundes wird angehört. EDA zum Geltungsbereich und Verfahren.
Daraus folgen konkrete Fragen an Bern: Fielen Tätigkeiten aus diesem Firmenumfeld unter das BPS? Wurden sie gemeldet? Wurden Auftraggeber, Leistungen und Risiken geprüft? Gab es Informationen aus Deutschland, die eine weitere Prüfung erforderlich machten?
Die EDA-Wegleitung sieht ausdrücklich Prüfungen bei neuen Tatsachen oder erheblich veränderten Verhältnissen vor. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall bestanden, muss anhand der tatsächlichen Tätigkeiten festgestellt werden. EDA-Wegleitung zum BPS.
In den für diesen Beitrag ausgewerteten Quellen ist weder eine konkrete Pflichtverletzung dieser Schweizer Stellen noch eine unterlassene Prüfung nachgewiesen. Auch für Vorwürfe gegen Schweizer Banken oder die FINMA fehlt darin eine belastbare Grundlage. Die berechtigte Forderung lautet deshalb zunächst: Offenlegen, was geprüft wurde und welche Zuständigkeiten bestanden.
Dass die Schweiz als Unternehmensstandort auftaucht, rechtfertigt genaue Recherche. Es rechtfertigt keine erfundene Behördenverschwörung.
Die Unternehmensleitungen selbst tragen ebenfalls Verantwortung für nachvollziehbare Informationsbeschaffung, wirksame interne Kontrollen und die Überprüfung von Aufträgen. Ein ehemaliges Spitzenamt darf kein Ersatz für solche Kontrollen sein. Gerade dort, wo Diskretion verkauft wird, muss intern besonders gut dokumentiert sein, was rechtmäßig beschafft wurde und wer darüber entscheidet.
Der Kern dieser Affäre ist die mögliche Kommerzialisierung staatlicher Informationsvorsprünge. Ein Staat bildet Menschen aus, verschafft ihnen Zugang zu hochsensiblen Erkenntnissen und vertraut ihnen Macht an. Wenn daraus nach dem Ausscheiden private Geschäftsmodelle entstehen, braucht es Regeln, die zwischen erlaubter Erfahrung und geschütztem Wissen wirksam unterscheiden.
Ehemalige Sicherheitsbeamte dürfen arbeiten. Ihre Fachkenntnisse können nützlich sein. Aber die Kontrolle muss sich nach Zugang, Tätigkeit, Auftraggebern und Risiken richten. Sie darf nicht davon abhängen, wie angesehen jemand während seiner Amtszeit war.
Jetzt braucht es eine belastbare Schadensanalyse, die Prüfung der Nebentätigkeitsgenehmigung, eine Rekonstruktion möglicher Informations- und Zahlungswege und eine nachvollziehbare Aufarbeitung der Firmenverbindungen. In Deutschland müssen die Verantwortlichen erklären, warum bekannte Risiken nicht wirksamer begrenzt wurden. In der Schweiz müssen die zuständigen Stellen darlegen, ob und wie die betreffenden Tätigkeiten ihrer Kontrolle unterlagen.
Der Fall Hanning ist strafrechtlich offen. Politisch ist bereits klar, dass die Schutzmechanismen an der Grenze zwischen Staatsdienst und Privatgeschäft gründlich überprüft werden müssen.
Die Spur nach Luzern gehört dabei ins Zentrum der Recherche. Dort lassen sich Gesellschaften, Organfunktionen und Geschäftszwecke benennen. Ob darüber auch Staatsgeheimnisse gehandelt wurden, müssen Ermittlungen zeigen.
Ein Staat kann sich fehlbare Menschen leisten. Er kann sich kein Kontrollsystem leisten, das bei besonders angesehenen Menschen aufhört zu kontrollieren.



