Das deutliche Nein zur sog. Neutralitätsinitiative ist ein Signal, das auch in Deutschland und im übrigen Europa Beachtung verdient. Die Schweiz will keine Neutralität, die auf dem Gedankengut der Schweizerischen Volkspartei (SVP) beruht; und sie will weiterhin auf Völkerrechtsverletzungen reagieren können.

Am 27. September 2026 hat die Schweiz zwei Volksinitiativen deutlich abgelehnt. Nach dem vorläufigen amtlichen Endresultat sagten 70,15 Prozent Nein zur Neutralitätsinitiative und 72,52 Prozent Nein zur Ernährungsinitiative. Beide Vorlagen fanden in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit. Auch ich habe zweimal Nein gestimmt. Besonders wichtig war mir die Ablehnung der von Pro Schweiz lancierten und von der rechtskonservativen SVP unterstützten Neutralitätsinitiative. Denn hinter ihrem zunächst unverfänglich klingenden Namen stand eine weitreichende Entscheidung darüber, wie die Schweiz künftig auf Kriege und internationale Rechtsverletzungen hätte reagieren dürfen. Amtliche Abstimmungsergebnisse

In Diskussionen hier in Deutschland erlebe ich immer wieder, dass die schweizerische Neutralität belächelt wird. Manchmal schwingt dabei der Vorwurf mit, die Schweiz halte sich aus allem heraus, überlasse die Verantwortung anderen und profitiere gleichzeitig von deren Engagement. Ich verstehe, woher solche Fragen kommen. Aber ich versuche ebenso regelmässig zu erklären, dass Neutralität weder politische Sprachlosigkeit noch Gleichgültigkeit gegenüber einem Angriffskrieg verlangt. Gerade deshalb halte ich diesen Abstimmungssonntag für bedeutsam: Eine klare Mehrheit hat eine Auslegung der Neutralität abgelehnt, welche die Möglichkeiten der Schweiz zur internationalen Zusammenarbeit und zu wirtschaftlichen Sanktionen erheblich eingeschränkt hätte.

Ein klares Nein von Bevölkerung und Kantonen

Überraschend kam das Ergebnis in seiner grundsätzlichen Richtung nicht. Bereits die am 16. September veröffentlichte zweite SRG-Trendumfrage zeigte bei beiden Initiativen eine deutliche Tendenz zur Ablehnung. Bei der Ernährungsinitiative hatte sich das Bild gegenüber der ersten Befragung, die noch ein Patt ergeben hatte, klar verändert. Umfragen bleiben allerdings Momentaufnahmen der Stimmabsichten. Erst die Abstimmung entscheidet – und diese fiel bei beiden Vorlagen unmissverständlich aus. Zweite SRG-Trendumfrage

Die Ernährungsinitiative wollte unter anderem erreichen, dass mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Dazu sollte die Landwirtschaft stärker auf pflanzliche Lebensmittel ausgerichtet werden; weitere Anliegen waren der Schutz von Trinkwasser, Böden und Biodiversität. Auch diese Vorlage habe ich abgelehnt. Mein Schwerpunkt liegt hier jedoch auf der Neutralitätsinitiative, weil ihre Folgen weit über die Schweiz hinausgereicht hätten. Überblick über beide Vorlagen

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Sind die beiden Initiativen bereits am Ständemehr gescheitert? Ja, auch diese Voraussetzung haben sie klar verfehlt. Präziser ist aber: Beide scheiterten sowohl am Volksmehr als auch am Ständemehr. Es gab keine schweizweite Zustimmung, die anschliessend durch die Kantone verhindert worden wäre. Bevölkerung und Kantone lehnten beide Vorlagen ab. Bei jeweils null zustimmenden Kantonen standen auf der Ebene der Standesstimmen sämtliche 23 Stimmen auf der Nein-Seite. Abstimmungsüberblick von SRF

Warum die Schweiz ein Ständemehr kennt

Für Leserinnen und Leser ausserhalb der Schweiz braucht dieser Begriff eine kurze Erklärung. Das Volksmehr ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen im ganzen Land. Beim Ständemehr wird zusätzlich betrachtet, wie die Abstimmung in den einzelnen Kantonen ausgegangen ist. Die kantonale Mehrheit bestimmt dabei die Standesstimme. Es entscheidet also die Bevölkerung des jeweiligen Kantons, nicht dessen Regierung oder dessen Vertretung im Ständerat. Zwanzig Kantone haben je eine ganze Standesstimme. Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben aus historischen Gründen je eine halbe. Zusammen ergibt das 23 Standesstimmen; für die Zustimmung braucht es mindestens zwölf. Parlament: Referenden und erforderliche Mehrheiten

Dieses doppelte Mehr ist insbesondere bei Änderungen der Bundesverfassung erforderlich. Deshalb galt es auch für die beiden Initiativen: Beide wollten die Verfassung ändern. Es wird ausserdem beim Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften sowie bei dringlichen Bundesgesetzen ohne Verfassungsgrundlage mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr verlangt. Bei einem fakultativen Referendum über ein gewöhnliches Bundesgesetz genügt hingegen das Volksmehr. Das Ständemehr kommt somit aufgrund der Art der Vorlage zum Zuge und wird gleichzeitig mit dem Volksmehr ermittelt. Bundeskanzlei: Begriffe der politischen Rechte

Dahinter steht das föderale Verständnis der Schweiz: Grundlegende Veränderungen sollen sowohl von der Mehrheit der Stimmenden als auch von einer Mehrheit der Kantone getragen werden. Dadurch erhalten kleinere Kantone gegenüber den bevölkerungsreichen Zentren zusätzliches Gewicht. Über diese Gewichtung lässt sich durchaus streiten, denn sie kann dazu führen, dass eine Vorlage trotz landesweiter Ja-Mehrheit scheitert. Sie gehört aber zum historischen Ausgleich zwischen demokratischer Mehrheit und kantonaler Eigenständigkeit. Am 27. September entstand dieser Konflikt gar nicht erst. Die Ablehnung war auf beiden Ebenen eindeutig. Zum föderalen Gleichgewicht: Schweizer Parlament

Was Neutralität tatsächlich verlangt

Wer verstehen will, weshalb ich die Neutralitätsinitiative abgelehnt habe, muss zwischen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik unterscheiden. Das Neutralitätsrecht regelt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates in einem Krieg zwischen anderen Staaten. Dazu gehören die militärische Nichtteilnahme und konkrete Verpflichtungen etwa beim Umgang mit Kriegsmaterial und bei der Nutzung des eigenen Staatsgebiets. Die Neutralitätspolitik betrifft dagegen die Frage, wie die Schweiz ihre Neutralität unter den jeweiligen internationalen Bedingungen glaubwürdig und wirksam gestaltet. Hier besteht politischer Handlungsspielraum. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hält ausdrücklich fest, dass die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist. EDA: Fragen und Antworten zur Neutralität

Für mich liegt darin ein entscheidender Punkt, der in vielen Gesprächen verloren geht: Die Schweiz kann militärisch neutral bleiben und einen völkerrechtswidrigen Angriff klar verurteilen. Sie kann sich für die territoriale Unversehrtheit eines angegriffenen Landes einsetzen, Menschenrechtsverletzungen benennen und wirtschaftliche Massnahmen mittragen. Wer Neutralität so versteht, dass sie jede politische oder wirtschaftliche Reaktion ausschliesst, macht aus ihr eine Verpflichtung zum Wegsehen. Eine solche Verpflichtung möchte ich für mein Land nicht.

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Gerade ein kleiner Staat hat ein existenzielles Interesse daran, dass internationales Recht gilt. Die eigene Unabhängigkeit lässt sich auf Dauer kaum allein mit dem guten Willen mächtiger Nachbarn absichern. Sie braucht eine Ordnung, in der Grenzen, staatliche Souveränität und verbindliche Regeln respektiert werden. Wenn die Schweiz diese Ordnung verteidigt, handelt sie deshalb auch in ihrem eigenen Interesse. Für mich gehört das zu einer verantwortungsvollen Neutralitätspolitik.

Was die Initiative bei Sanktionen verändert hätte

Die Neutralitätsinitiative wollte die Neutralität ausdrücklich als immerwährend und bewaffnet in der Verfassung festschreiben. Besonders folgenreich war jedoch die vorgesehene Einschränkung bei Sanktionen: Die Schweiz hätte grundsätzlich keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen dürfen. Ausgenommen waren Sanktionen der UNO sowie Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten. Diese Ausnahmen sind wichtig, damit die Kritik an der Initiative sachlich bleibt. Es ging nicht um ein ausnahmsloses Verbot sämtlicher Sanktionen. Die eigenständige Übernahme von EU-Sanktionen gegen einen kriegführenden Staat wie Russland wäre jedoch grundsätzlich versperrt worden. Nach Einschätzung des Bundes waren auch bereits bestehende Sanktionen betroffen: Gestützt auf den Wortlaut wäre davon auszugehen gewesen, dass entsprechende Massnahmen hätten aufgehoben werden müssen. EDA: Inhalt und Folgen der Neutralitätsinitiative

Die Ausnahme für UNO-Sanktionen klingt zunächst nach einer vernünftigen Absicherung. Ihr Problem zeigt sich aber gerade am Beispiel Russlands. Russland ist ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats und verfügt dort über ein Vetorecht. Es kann damit verbindliche Sanktionsbeschlüsse gegen sich selbst verhindern. Bereits am 25. Februar 2022 scheiterte eine Resolution gegen den russischen Angriff auf die Ukraine am russischen Veto. Eine Bindung der Sanktionspolitik an diesen Entscheidungsmechanismus hätte deshalb ausgerechnet in einem solchen Fall erhebliche Folgen: Der Aggressor könnte die internationale Entscheidung blockieren, von der die schweizerische Beteiligung an Sanktionen abhängig gemacht würde. UNO: Russisches Veto vom 25. Februar 2022

Genau an diesem Punkt überzeugt mich die Initiative auch unter dem Gesichtspunkt der schweizerischen Unabhängigkeit nicht. Weshalb sollten wir unsere Möglichkeiten, auf einen Angriffskrieg zu reagieren, derart einschränken? Die Schweiz entscheidet selbst, welche rechtlich zulässigen Massnahmen sie übernimmt. Dass sie dabei mit europäischen Partnern zusammenarbeitet, ist Ausdruck einer politischen Entscheidung. Ein verfassungsrechtliches Verbot hätte ihr diese Entscheidung in wesentlichen Fällen abgenommen.

Weshalb die Nein-Seite weit über ein politisches Lager hinausging

Die Gegenargumente kamen aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Die FDP betonte die bewaffnete Neutralität und wandte sich zugleich gegen eine Regelung, die den Handlungsspielraum gegenüber Aggressoren beschneiden würde. Die SP rückte die Verantwortung des Wirtschafts- und Finanzplatzes sowie das Problem des russischen Vetorechts ins Zentrum. Schon in der parlamentarischen Beratung wurde davor gewarnt, dass ein starres Sanktionsverbot das Bekenntnis zum Völkerrecht entwerten könnte. Diese unterschiedlichen Zugänge treffen sich für mich in einer überzeugenden Überlegung: Die Schweiz muss auf internationale Rechtsverletzungen wirksam reagieren können. Position der FDP, Position der SP, Beratung im Ständerat

Auch aus Sicht der Wirtschaft gab es gewichtige Einwände. Economiesuisse begrüsste die Ablehnung mit dem Hinweis auf Offenheit, internationale Vernetzung und verlässliche Beziehungen zu Partnerstaaten. Für eine exportorientierte Volkswirtschaft sind das sehr konkrete Interessen. Die Schweiz lebt von grenzüberschreitenden Beziehungen und davon, dass andere Staaten sie als berechenbare Partnerin wahrnehmen. Für mich wäre es deshalb kurzsichtig gewesen, aussenpolitische Handlungsfähigkeit vorschnell als Gefahr für die Neutralität darzustellen. Stellungnahme von Economiesuisse

Natürlich sind Sanktionen kein einfaches Instrument. Über ihre Wirksamkeit, ihre Ausgestaltung und ihre Folgen muss gestritten werden dürfen. Jede konkrete Massnahme braucht eine sorgfältige Begründung. Gerade deshalb möchte ich, dass solche Entscheidungen politisch und rechtlich geprüft werden können. Ein starres Verbot in der Verfassung hätte diese Auseinandersetzung in vielen Fällen beendet, bevor sie überhaupt hätte stattfinden können.

Blochers Millionen und die Grenzen des überhöhten Patriotismus

Zur politischen Einordnung gehört für mich auch, aus welchem Umfeld diese Initiative kam. Hinter Pro Schweiz und der Unterstützung durch die rechtskonservative SVP stand mit Christoph Blocher ein Mann, der die politische Richtung der Partei über Jahrzehnte geprägt hat. Ich halte die Initiative für ein Beispiel jenes überhöhten Patriotismus, der eine bestimmte Parteipolitik mit den Interessen des ganzen Landes gleichsetzt. Wer die Schweiz liebt und ihre Unabhängigkeit bewahren will, muss deshalb noch lange nicht Blochers Vorstellung von Neutralität teilen. Die Stimmberechtigten haben diesem Anspruch auf Deutungshoheit eine unmissverständliche Absage erteilt.

Blocher liess sich die Kampagne viel eigenes Geld kosten. Bereits im August wurde auf Grundlage der offengelegten Finanzierungsangaben über einen persönlichen Beitrag von mehr als zwei Millionen Franken berichtet. Zum Abstimmungssonntag bezifferte GFS Bern seinen Beitrag auf rund 3,8 Millionen Franken. Wie erheblich schon die ursprüngliche Summe war, zeigt ein Vergleich: Das gesamte Nein-Lager hatte im August ein Budget von rund 1,67 Millionen Franken angemeldet. Blochers persönlicher Beitrag überstieg damit bereits damals die zusammen ausgewiesenen Mittel der Gegnerschaft. Diese Angaben betreffen unterschiedliche Meldestände und sind keine abschliessende Abrechnung; die finanzielle Grössenordnung machen sie dennoch deutlich. SRF zur Kampagnenfinanzierung, GFS Bern zur Neutralitätsinitiative

Für Leserinnen und Leser in Deutschland lohnt sich ein kurzer Blick auf diesen Mann. Christoph Blocher, Jahrgang 1940, ist Unternehmer und einer der prägenden Politiker der jüngeren Schweizer Geschichte. Von 1977 bis 2003 führte er die Zürcher SVP und prägte den Aufstieg der Partei zu einer national dominierenden rechtskonservativen Kraft. Als langjähriger Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, kurz AUNS, machte er den Widerstand gegen eine stärkere europäische Einbindung zu einem politischen Kernthema. Im Dezember 2003 wurde er in den Bundesrat gewählt und leitete von 2004 bis Ende 2007 das Justiz- und Polizeidepartement. Im Dezember 2007 verweigerte ihm das Parlament die Wiederwahl. Sein Einfluss auf die SVP reichte weit über diese Amtszeit hinaus. Blochers politischer Werdegang, Porträt bei Swissinfo, EJPD zu seiner Amtszeit

Dass ausgerechnet dieser politische Doyen hinter der Initiative stand, gibt der Niederlage zusätzliches Gewicht. Für mich wirkt das darin erkennbare politische Weltbild zunehmend wie ein Auslaufmodell: internationale Zusammenarbeit vor allem als drohenden Verlust von Selbstbestimmung zu betrachten und den Rückzug als besonders patriotische Antwort anzubieten. Die Schweiz ist souverän genug, sich bewusst für Zusammenarbeit zu entscheiden. Sie braucht dafür keinen politischen Vormund, der ihr vorgibt, welche Haltung noch als schweizerisch gelten darf.

Mit mehr als siebzig Prozent Nein und ohne Zustimmung auch nur eines Kantons fiel die Antwort auf dieses Projekt eindeutig aus. Die SVP hat damit einmal mehr erfahren, dass ihre Vorstellungen nicht automatisch den Willen der Schweizer Stimmbevölkerung abbilden. Auch millionenschwere Unterstützung durch ihren bekanntesten Vordenker konnte daran nichts ändern. Mich freut an diesem Ergebnis besonders, dass sich die Menschen eine eigene Vorstellung davon bewahrt haben, wie die Schweiz ihre Unabhängigkeit und ihre Verantwortung miteinander verbinden soll. Patriotismus bemisst sich für mich auch daran, ob eine Politik dem Land ermöglicht, auf die tatsächlichen Herausforderungen seiner Zeit zu reagieren.

Was Europa aus diesem Entscheid mitnehmen sollte

Ich lese dieses deutliche Nein als starkes Signal an unsere europäischen Nachbarn. Die Schweiz hat sich die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit ihnen auf schwere Verletzungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Wer hier in Deutschland über schweizerische Neutralität diskutiert, sollte dieses Ergebnis zur Kenntnis nehmen. Eine grosse Mehrheit hat eine Initiative abgelehnt, die den Umgang mit einem Aggressor wie Russland erheblich eingeschränkt hätte. Das passt schlecht zu der Vorstellung eines Landes, das sich grundsätzlich jeder Verantwortung entziehen will.

Dabei möchte ich dem Abstimmungsergebnis keine Bedeutung zuschreiben, die sich aus ihm nicht ableiten lässt. Die Menschen haben aus unterschiedlichen Gründen Nein gestimmt. Daraus entsteht weder ein Auftrag für einen NATO-Beitritt noch eine pauschale Zustimmung zu jeder aussenpolitischen Entscheidung der Europäischen Union. Der konkrete Entscheid ist dennoch klar: Die vorgeschlagene starre Auslegung der Neutralität hat keine Mehrheit gefunden. Für mich ist das eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Schweiz ihre Verantwortung in Europa weiterhin wahrnehmen kann.

Dazu gehört auch, die eigene Politik kritisch zu prüfen. Wer sich zum Völkerrecht bekennt, muss dessen Massstäbe konsequent anwenden – auch dann, wenn die Verletzungen von einem wirtschaftlich wichtigen Partner oder einem politisch nahestehenden Staat ausgehen. Ebenso muss sich die Glaubwürdigkeit der Schweiz im Vollzug zeigen: in sorgfältig umgesetzten Sanktionen, im Vorgehen gegen deren Umgehung und in einer Aussenpolitik, die ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründet. Ein Abstimmungsresultat allein erledigt diese Arbeit nicht.

Ich habe die Neutralitätsinitiative abgelehnt, weil ich möchte, dass die Schweiz diese Verantwortung übernehmen kann. Ihre militärische Zurückhaltung, ihre diplomatische Erfahrung und ihre humanitäre Tradition bleiben wertvoll. Sie gewinnen für mich an Glaubwürdigkeit, wenn sie mit einer klaren Haltung gegenüber Rechtsverletzungen verbunden sind. Am 27. September hat die Schweiz den politischen Spielraum dafür bewahrt. Ich wünsche mir, dass gerade unsere Nachbarn darin erkennen, wie ernst wir die Frage nehmen, was Neutralität heute leisten soll.

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