Ratko Mladić, sechzehn Jahre Flucht, 530 Prozesstage – und ein Land, dessen Frieden noch immer bewacht werden muss
Nun soll Ratko Mladić in Belgrad mit militärischen Ehren beigesetzt werden. Ein rechtskräftig wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilter Mann wird von seinen Anhängern nicht als Täter verabschiedet, sondern als Held. Menschen legen Blumen nieder, tragen sein Bild, sprechen von Ehre, Opferbereitschaft und Vaterland. Die Urteile aus Den Haag erscheinen in dieser Erzählung nicht als Ergebnis eines jahrelangen rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern als feindlicher Angriff auf das serbische Volk. Selbst der Tod beendet damit nicht den Kampf um die Deutung seiner Taten. Im Gegenteil: Er scheint ihn noch einmal anzufachen (SRF, «Wieso Mladić von vielen Serben gefeiert wird», 4. September 2026).
Ich bin Jahrgang 1974. Als Jugoslawien zerbrach und der Krieg in Bosnien begann, war ich kein kleines Kind mehr, für das die Bilder aus Sarajevo, Srebrenica oder Mostar nur undeutliche Nachrichten aus einer fernen Welt gewesen wären. Ich war alt genug, Zeitungen bewusst zu lesen, Nachrichtensendungen zu verfolgen und zu verstehen, dass mitten in Europa wieder Menschen aufgrund ihrer Herkunft vertrieben, in Lager gesperrt, gefoltert und ermordet wurden. Ich begegnete Menschen, die aus diesem Krieg geflüchtet waren. Hinter den Fernsehbildern standen plötzlich wirkliche Lebensgeschichten, abgebrochene Ausbildungen, zurückgelassene Wohnungen, vermisste Angehörige und Familien, die nicht wussten, ob sie jemals zurückkehren konnten.
Vielleicht macht mich gerade deshalb die heutige Verehrung Mladićs so fassungslos. Ich erinnere mich nicht nur an einen Krieg, sondern auch an das damalige Versprechen, seine Verbrechen würden dokumentiert, untersucht und eines Tages gerichtlich beurteilt. Heute muss man feststellen, dass ein Urteil zwar Schuld feststellen kann, aber nicht automatisch verhindert, dass Täter später wieder zu Helden umgeschrieben werden.
Der Zerfall eines Landes
Der Krieg in Bosnien und Herzegowina war weder ein plötzlicher Ausbruch angeblich uralter Stammesfeindschaften noch eine Naturkatastrophe, die niemand hätte aufhalten können. Dem Töten gingen politische Entscheidungen, nationalistische Mobilisierung, propagandistische Feindbilder, institutioneller Zerfall und eine bewusste Militarisierung voraus. Nach dem Tod Josip Broz Titos 1980 verschärften sich die wirtschaftlichen und politischen Krisen Jugoslawiens. Nationalistische Kräfte versprachen Schutz, indem sie Angst vor den jeweils anderen verbreiteten. Aus Nachbarn wurden zunächst Angehörige unterschiedlicher «Volksgruppen», dann politische Gegner und schliesslich angebliche Feinde.
Nachdem Slowenien und Kroatien 1991 ihre Unabhängigkeit erklärt hatten, stimmte Anfang 1992 auch eine Mehrheit der Teilnehmenden eines Referendums für die Unabhängigkeit Bosnien und Herzegowinas. Die Führung der bosnischen Serben erkannte dieses Ergebnis nicht an. Mit Unterstützung aus Belgrad und unter Nutzung von Waffen, Personal und Strukturen der zerfallenden Jugoslawischen Volksarmee entstanden Streitkräfte, deren Ziel nicht lediglich die militärische Verteidigung serbisch besiedelter Gebiete war. Es ging um die territoriale Neuordnung Bosniens und um die dauerhafte Entfernung bosniakischer und kroatischer Bevölkerungen aus beanspruchten Gebieten. Das spätere Urteil gegen Mladić stellte diesen Zusammenhang ausdrücklich fest: Vertreibungen, Lager, Ermordungen und die Zerstörung von Gemeinden waren nicht bloss unkontrollierte Begleiterscheinungen des Krieges, sondern Teil eines gemeinsamen verbrecherischen Vorhabens (ICTY, Urteil gegen Ratko Mladić, 22. November 2017).
Ratko Mladić war kein randständiger Milizionär, der irgendwann die Kontrolle verloren hätte. Er war Berufsoffizier der Jugoslawischen Volksarmee und wurde am 12. Mai 1992 zum Oberbefehlshaber des Hauptstabes der Armee der Republika Srpska, der VRS, ernannt. In dieser Position blieb er bis mindestens November 1996. Er verfügte über militärische Ausbildung, einen funktionierenden Befehlsapparat, Nachrichtendienste, Artillerie, Transportmittel und Zugriff auf eine grosse Zahl bewaffneter Männer. Gerade deshalb griff vor Gericht die spätere Erzählung nicht, die Verbrechen seien von einigen ungehorsamen Einheiten oder rachsüchtigen Einzelpersonen begangen worden. Mladić war nicht zufällig an den entscheidenden Orten. Er erteilte Befehle, nahm an Besprechungen teil, drohte, koordinierte und prägte die militärische Strategie.
Sarajevo als Methode
Sarajevo wurde beinahe vier Jahre lang belagert. Artillerie und Scharfschützen der bosnisch-serbischen Kräfte hielten die Bevölkerung in einem Zustand permanenter Unsicherheit. Menschen wurden auf dem Weg zur Arbeit, beim Anstehen für Wasser, beim Überqueren einer Strasse oder in ihren Wohnungen getroffen. Die Gewalt richtete sich nicht nur gegen militärische Ziele. Ihr Zweck bestand auch darin, den Alltag selbst zu zerstören und Angst zu einem dauerhaften Bestandteil des Lebens zu machen.
Im Mladić-Urteil wird deshalb nicht bloss von Beschuss gesprochen, sondern von einer Kampagne des Terrors gegen die Zivilbevölkerung. Das Gericht kam zum Schluss, Mladić habe wesentlich zu dieser Kampagne beigetragen und die Absicht geteilt, durch Scharfschützenfeuer und Artilleriebeschuss Schrecken unter den Einwohnerinnen und Einwohnern Sarajevos zu verbreiten. Seine Verurteilung umfasste entsprechend Mord, Terror und rechtswidrige Angriffe auf Zivilpersonen (ICTY, Zusammenfassung des erstinstanzlichen Urteils).
Es ist wichtig, sich die bürokratische Seite dieser Gewalt vor Augen zu halten. Eine jahrelange Belagerung entsteht nicht aus einem einzigen Wutausbruch. Geschütze müssen in Stellung gebracht, Munition muss geliefert, Einheiten müssen eingeteilt und Befehle müssen weitergegeben werden. Der Terror hatte Dienstpläne, Funkverbindungen, Karten und Kommandostrukturen. Gerade diese Verbindung zwischen politischem Ziel, militärischer Organisation und den einzelnen Toten musste die Anklage Jahrzehnte später im Gerichtssaal rekonstruieren.
Srebrenica und das Versagen des Schutzversprechens
1993 erklärte der UNO-Sicherheitsrat Srebrenica und weitere Orte zu sogenannten Schutzzonen. Der Begriff klang stärker, als das Mandat und die eingesetzten Mittel tatsächlich waren. Die niederländischen UNO-Soldaten in Potočari waren leicht bewaffnet, zahlenmässig unterlegen und in ein kompliziertes System politischer und militärischer Befehlsketten eingebunden. Luftunterstützung musste beantragt, geprüft und auf mehreren Ebenen genehmigt werden. Die bosnisch-serbischen Kräfte kannten diese Schwächen.
Im Mai und Juni 1995 liessen Mladićs Truppen mehrere hundert UNO-Angehörige festsetzen. Einige wurden an militärischen Einrichtungen festgehalten, um weitere NATO-Luftangriffe zu verhindern. Das spätere Urteil wertete dies als Geiselnahme und stellte fest, dass Mladić an diesem Vorhaben beteiligt war. Die Botschaft war unübersehbar: Wer aus der Luft eingriff, sollte das Leben eigener Soldaten riskieren müssen (ICTY, Urteil Mladić, Abschnitt zur Geiselnahme).
Als die VRS Srebrenica am 11. Juli 1995 einnahm, suchten Tausende Menschen Schutz auf und um das UNO-Gelände in Potočari. Frauen, Kinder und ältere Menschen wurden in Busse gedrängt und aus dem Gebiet gebracht. Männer und Jungen wurden ausgesondert oder auf der Flucht durch die Wälder gefangen genommen. In den folgenden Tagen wurden mehr als 8000 bosniakische Männer und Jungen an verschiedenen Orten festgehalten, erschossen und in Massengräbern verscharrt. Später wurden Leichen wieder ausgegraben und auf weitere Gräber verteilt, um Spuren zu verwischen. Dadurch fanden Angehörige manchmal nur einzelne Knochen eines Menschen an verschiedenen Orten.
Das Gericht stellte fest, dass Mladić an einem gemeinsamen verbrecherischen Vorhaben beteiligt war, dessen Ziel die Vernichtung der bosniakischen Bevölkerung Srebrenicas als Teil einer geschützten Gruppe war. Frauen, Kinder und ältere Menschen sollten vertrieben, Männer und Jungen getötet werden. Juristisch war entscheidend, dass nicht nur massenhaft gemordet wurde, sondern die besondere Absicht nachgewiesen werden konnte, einen wesentlichen Teil der bosniakischen Gemeinschaft von Srebrenica zu zerstören. Deshalb lautet die rechtskräftige Bezeichnung dieses Verbrechens Völkermord – nicht als politische Floskel, sondern als Ergebnis umfangreicher Beweisaufnahme und gerichtlicher Prüfung (IRMCT, Fallübersicht Ratko Mladić).
Die UNO hat ihr eigenes Versagen später untersucht. Ihr Bericht über den Fall Srebrenicas beschrieb eine verhängnisvolle Verbindung aus einem unklaren Schutzversprechen, unzureichenden militärischen Mitteln, Fehleinschätzungen und einer Neutralitätsvorstellung, die Aggressoren und Angegriffene zu lange behandelte, als trügen beide Seiten dieselbe Verantwortung. Die Vereinten Nationen hatten eine Schutzzone versprochen, ohne bereit oder in der Lage zu sein, sie wirksam zu schützen (UNO, Bericht «The fall of Srebrenica», 1999).
Eine Anklage ohne Handschellen
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien war 1993 durch den UNO-Sicherheitsrat geschaffen worden. Das war historisch bedeutsam: Erstmals seit den Tribunalen von Nürnberg und Tokio sollte ein internationales Gericht führende Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord strafrechtlich verfolgen. Doch das Gericht verfügte über keine eigene Polizei, keine Armee und keinen Geheimdienst, der Verdächtige auf fremdem Staatsgebiet hätte festnehmen können. Es konnte Haftbefehle ausstellen und Beweise sammeln, blieb bei Verhaftungen aber von Regierungen und internationalen Truppen abhängig.
Die erste Anklage gegen Radovan Karadžić und Ratko Mladić wurde am 24. Juli 1995 eingereicht, noch während des Krieges. Im November 1995 wurde sie um die Verbrechen von Srebrenica erweitert. Damit lagen internationale Haftbefehle vor, als die Friedensverhandlungen von Dayton begannen. Dennoch dauerte es fast sechzehn Jahre, bis Mladić nach Den Haag gelangte (IRMCT, Verfahrensdaten und Anklagen).
Dieser Zeitraum ist einer der beschämendsten Teile der Geschichte. Ein Mann, der wegen Völkermordes gesucht wurde, lebte nach dem Krieg zeitweise keineswegs verborgen in einem Erdloch. Er bewegte sich in militärischen und politischen Netzwerken, verfügte über Unterstützer und soll über Jahre vom serbisch-jugoslawischen Militärapparat geschützt worden sein. Die internationale Gemeinschaft wusste, dass er sich in der Region aufhielt. Die Frage war weniger, ob er grundsätzlich auffindbar war, als ob diejenigen, die ihn hätten festnehmen können, dies tatsächlich wollten.
Auch die NATO-geführten Truppen in Bosnien gingen in den ersten Nachkriegsjahren nur zögerlich gegen hochrangige Angeklagte vor. Die Furcht vor bewaffnetem Widerstand, Geiselnahmen und einer Gefährdung des mühsam erreichten Friedens spielte eine Rolle. So entstand ein bitterer Widerspruch: Soldaten überwachten das Friedensabkommen, während zentrale Verantwortliche der Verbrechen lange unbehelligt blieben. Für die Opfer musste dies wirken, als sei die internationale Strafjustiz zwar stark genug für Anklageschriften, aber zu schwach für Handschellen.
Carla Del Ponte und der Kampf gegen die organisierte Unauffindbarkeit
Carla Del Ponte übernahm das Amt der Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals im September 1999. Zuvor war die Tessiner Juristin Schweizer Bundesanwältin gewesen und hatte unter anderem im Bereich der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und des internationalen Drogenhandels ermittelt. Sie war es gewohnt, dass kriminelle Netzwerke nicht nur aus den sichtbaren Tätern bestehen, sondern auch aus Beamten, Informanten, Geldgebern und politischen Beschützern. Während ihrer mehr als achtjährigen Amtszeit gelangten fast hundert Angeklagte in die Obhut des Tribunals. Ausgerechnet die beiden prominentesten Gesuchten, Karadžić und Mladić, blieben bei ihrem Ausscheiden jedoch noch immer auf freiem Fuss (ICTY, Biografie und Amtszeit Carla Del Pontes).
Man muss ihre Rolle genau beschreiben. Del Ponte erhob nicht die ursprüngliche Anklage gegen Mladić; diese stammte aus der Amtszeit des ersten tatsächlichen Chefanklägers Richard Goldstone. Sie war auch nicht die Anklägerin, die Jahre später im Gerichtssaal den gesamten Prozess führte. Als Mladić 2011 festgenommen wurde, war Serge Brammertz bereits seit Anfang 2008 Chefankläger. Del Pontes Bedeutung lag vor allem in den Jahren dazwischen: Sie hielt die Fahndung politisch am Leben, konfrontierte Regierungen mit Erkenntnissen ihres Büros und drängte UNO, NATO und Europäische Union, die Zusammenarbeit mit dem Tribunal nicht als unverbindliche Höflichkeit zu behandeln.
Ihr Ton war hart, gelegentlich geradezu undiplomatisch. Doch ein diplomatischer Ton hätte das zentrale Problem verschleiert. Del Ponte berichtete dem UNO-Sicherheitsrat im Dezember 2006, Informationen, die ihr Büro den höchsten serbischen Stellen bereits 2001 und 2002 übermittelt habe, hätten sich später als zutreffend erwiesen. Dennoch hätten Verantwortliche so getan, als seien diese Hinweise falsch. Sie verwies darauf, dass Mladić erst 2002 offiziell pensioniert worden war und zuvor vom Militär geschützt worden sei. Ihr Urteil über die serbische Regierung war unmissverständlich: Sie könne Mladić festnehmen, wenn sie es wirklich wolle; es fehle nicht in erster Linie an Information, sondern an politischem Willen (Carla Del Ponte vor dem UNO-Sicherheitsrat, 15. Dezember 2006).
Diese Vorwürfe wogen schwer, weil sie nicht bloss die Untätigkeit einzelner Polizisten betrafen. Sie richteten sich gegen Teile eines Staates, der öffentlich Kooperation versprach, während innerhalb seiner militärischen, sicherheitsdienstlichen und politischen Strukturen weiterhin Loyalitäten zum alten Regime bestanden. Del Ponte bezeichnete einen serbischen Aktionsplan zur Festnahme der Flüchtigen als Ablenkungsmanöver. In ihrer letzten Rede vor dem Sicherheitsrat im Dezember 2007 erklärte sie sogar, die serbischen Behörden hätten im Frühjahr 2006 mit Mladić über die Bedingungen einer freiwilligen Aufgabe verhandelt und seinen Aufenthaltsort gekannt, sich aber gegen eine Verhaftung entschieden. Das war ein ungeheurer Vorwurf: Der wegen Völkermordes Gesuchte war demnach nicht spurlos verschwunden, sondern Gegenstand von Verhandlungen (Carla Del Ponte vor dem UNO-Sicherheitsrat, 10. Dezember 2007).
Del Ponte setzte deshalb auf politischen Druck. Ihre Berichte über die Zusammenarbeit der Balkanstaaten beeinflussten, ob diese Staaten sich der Europäischen Union annähern konnten. Am 3. Mai 2006 brach die Europäische Kommission die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien ab, weil Belgrad seine Verpflichtung zur vollständigen Zusammenarbeit mit dem Tribunal nicht erfüllt hatte. Nach Verbesserungen wurden die Gespräche im Juni 2007 wieder aufgenommen, doch die Forderung nach voller Kooperation blieb bestehen (Europäisches Parlament, Chronologie des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens).
Diese Verbindung von Strafverfolgung und europäischer Politik war umstritten. Eine internationale Chefanklägerin bewegte sich damit zwangsläufig an der Grenze zwischen Justiz und Diplomatie. Doch welche Alternative gab es für ein Gericht ohne eigene Festnahmeeinheiten? Solange eine Regierung für die Nichtverhaftung keinerlei politischen oder wirtschaftlichen Preis bezahlen musste, konnte sie Kooperationswillen erklären und zugleich auf Zeit spielen. Del Ponte machte aus der Frage nach einem Flüchtigen deshalb eine Frage internationaler Beziehungen.
Im Februar 2007 bestätigte selbst der Internationale Gerichtshof, dass Serbien seine Verpflichtung zur Zusammenarbeit verletzt hatte, indem es Mladić nicht dem Jugoslawien-Tribunal überstellte. Der Gerichtshof stellte zugleich fest, dass Serbien seine Pflicht zur Verhinderung des Völkermordes von Srebrenica verletzt hatte. Damit war der Vorwurf mangelnder Kooperation keine persönliche Obsession Del Pontes mehr, sondern Teil eines Urteils des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen (Internationaler Gerichtshof, Urteil vom 26. Februar 2007).
Als Del Ponte Ende 2007 ausschied, blieb Mladić dennoch verschwunden. Man kann dies als Niederlage ihrer Amtszeit lesen. Ebenso lässt sich aber erkennen, dass ihr beharrlicher Druck verhinderte, dass die internationale Gemeinschaft die Angelegenheit stillschweigend zu den Akten legte. Sie zwang Regierungen immer wieder zu Stellungnahmen, hielt die europäische Konditionalität aufrecht und benannte den Schutzapparat, der hinter einem scheinbar unauffindbaren Mann stand. Die Festnahme vier Jahre nach ihrem Ausscheiden war nicht ihr persönlicher Erfolg. Aber sie war auch nicht denkbar ohne den über Jahre aufgebauten Druck, zu dem sie wesentlich beigetragen hatte.
Das Ende der Flucht in Lazarevo
Am 26. Mai 2011 endete die Fahndung nicht in einem Bergbunker und nicht in einem spektakulären Feuergefecht. Mladić wurde in Lazarevo, einem Dorf nahe Zrenjanin in der nordserbischen Provinz Vojvodina, im Haus eines Verwandten festgenommen. An der Operation beteiligt waren der serbische Geheimdienst BIA und die Polizeieinheit zur Untersuchung von Kriegsverbrechen. Nach der offiziellen Darstellung der serbischen Regierung lebte er dort ohne Leibwächter, bestätigte bei der Festnahme seine Identität und leistete keinen Widerstand.
Gerade über diese letzten Stunden der Flucht kursierten zunächst widersprüchliche Meldungen. Es war von einem falschen Namen und gefälschten Papieren die Rede. Der damalige serbische Innenminister erklärte dagegen, Mladić habe keine falsche Identität verwendet und eine abgelaufene zivile Identitätskarte sowie einen Militärausweis bei sich getragen. Die Festnahme sei das Ergebnis eigener Ermittlungsarbeit gewesen, nicht eines anonymen Hinweises oder der Operation eines ausländischen Geheimdienstes. Fünf Verwandte und Unterstützer wurden vorübergehend festgenommen und wieder freigelassen (Serbische Regierung, «Mladic arrested by Serbian security services», 27. Mai 2011).
Diese amtliche Darstellung beantwortete allerdings nicht die entscheidende Frage: Wie konnte ein international gesuchter Mann, dessen Gesicht seit Jahren weltweit bekannt war, überhaupt so lange in Serbien leben? Die unspektakuläre Festnahme verstärkte eher den Verdacht, dass das Problem nie allein seine Tarnung gewesen war. Am Ende sass er nicht in einer unterirdischen Kommandozentrale, sondern im Haus eines Verwandten. Die sechzehnjährige Flucht erscheint dadurch weniger als Meisterleistung eines Einzelnen denn als Ergebnis eines Netzes aus Loyalität, Schweigen, institutionellem Versagen und zeitweiligem Schutz.
Sein Gesundheitszustand war sichtbar schlecht. Die Verteidigung argumentierte, er sei nicht verhandlungsfähig und könne deshalb nicht überstellt werden. Ein Ermittlungsrichter der Kriegsverbrechensabteilung in Belgrad entschied am 27. Mai jedoch, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Überstellung erfüllt seien. Die Verteidigung legte Berufung ein; ein Richtersenat wies sie zurück. Am 31. Mai 2011 unterzeichnete die serbische Justizministerin die endgültige Entscheidung, und Mladić wurde noch am selben Tag dem Tribunal übergeben (Serbische Regierung, Überstellung an das ICTY, 31. Mai 2011).
Der damalige Präsident Boris Tadić erklärte, die Festnahme öffne Serbien die Tür zur Europäischen Union. Dieser Satz zeigt, wie eng Recht und politische Interessen miteinander verbunden geblieben waren. Die Verhaftung war eine internationale Verpflichtung und, wie die serbische Justizministerin sagte, eine moralische Pflicht gegenüber den Opfern. Gleichzeitig war sie ein Schritt auf Serbiens europäischem Weg. Gerechtigkeit musste offenbar erst zu einer politischen Voraussetzung werden, bevor der Staat bereit war, sie durchzusetzen.
Vor Gericht: ein Angeklagter, der das Verfahren nicht anerkennen wollte
Am 3. Juni 2011 erschien Mladić erstmals vor dem Tribunal. Er weigerte sich, sich schuldig oder nicht schuldig zu bekennen, bezeichnete die Vorwürfe als ungeheuerlich und verlangte mehr Zeit. Nach den Verfahrensregeln erhielt er dreissig Tage. Bei der zweiten Anhörung am 4. Juli unterbrach er den Vorsitzenden Richter wiederholt und erklärte, er werde die Anklage ohne die von ihm gewünschten Anwälte nicht anhören. Schliesslich wurde er aus dem Saal entfernt. Das Gericht trug, wie es die Regeln für diesen Fall vorsehen, in seinem Namen auf nicht schuldig plädierend ein (ICTY, Wortprotokoll der Anhörung vom 4. Juli 2011).
Das mag wie eine Randepisode wirken, doch darin zeigte sich bereits der Grundkonflikt des Verfahrens. Mladić betrachtete das Tribunal nicht als legitimes Gericht, sondern als politische Bühne seiner Gegner. Das Gericht wiederum durfte seine Provokationen nicht mit Willkür beantworten. Gerade einem Angeklagten, der selbst rechtsstaatliche Regeln verachtete, mussten Verteidigungsrechte, medizinische Versorgung, Übersetzungen, Akteneinsicht und die Möglichkeit zur Befragung von Zeugen gewährleistet werden. Das war keine Nachsicht gegenüber seinen Taten, sondern eine Voraussetzung dafür, dass das Urteil mehr sein konnte als die Machtdemonstration eines Siegers.

Die endgültige Arbeitsanklage umfasste elf Punkte: zweimal Völkermord, fünf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vier Verstösse gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges. Sie verband Geschehnisse aus Dutzenden Gemeinden, die Belagerung Sarajevos, die Geiselnahme von UNO-Personal und den Völkermord von Srebrenica. Die Anklage musste nicht nur beweisen, dass diese Verbrechen stattgefunden hatten. Sie musste für jeden Anklagepunkt darlegen, welche Verbindung zwischen den Taten und Mladić persönlich bestand.
530 Tage Gericht
Der Prozess begann am 16. Mai 2012 mit den Eröffnungsplädoyers der Anklage. Schon kurz darauf trat ein schweres Problem auf: Die Anklage hatte umfangreiches Beweismaterial nicht ordnungsgemäss und rechtzeitig offengelegt. Die Verteidigung sprach von einer massiven Beeinträchtigung ihrer Vorbereitung. Das Gericht setzte daraufhin den Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme aus. Ein Verfahren dieser Bedeutung durfte nicht einfach weitergeführt werden, als wäre nichts geschehen. Die Verzögerung war ärgerlich, aber sie zeigte, dass auch die Anklage an Regeln gebunden war (ICTY, Aussetzung der Beweisaufnahme, 18. Juni 2012).
Der Prozess dauerte schliesslich 530 Verhandlungstage. Insgesamt berücksichtigte das Gericht 592 Zeuginnen und Zeugen, von denen 377 persönlich im Gerichtssaal erschienen. 9914 Beweisstücke wurden zugelassen. Darunter befanden sich militärische Befehle, Sitzungsprotokolle, Karten, Funkmitschnitte, Videoaufnahmen, Tagebücher, Autopsieberichte, forensische Untersuchungen, Exhumierungsbefunde und Aussagen von Überlebenden, Soldaten, UNO-Angehörigen und internationalen Vermittlern. Die Anklage schloss ihre Beweisführung im Februar 2014 ab; die Verteidigung präsentierte ihren Fall von Mai 2014 bis August 2016. Die Schlussplädoyers dauerten vom 5. bis zum 15. Dezember 2016 (IRMCT, Verfahrensstatistik und Chronologie).
Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die Erlebtes noch einmal vor Fremden schildern mussten. Überlebende berichteten von Erschiessungen, Leichenbergen, Lagern, Misshandlungen und verschwundenen Angehörigen. Manche Aussagen wurden schriftlich eingeführt, andere unter Schutzmassnahmen oder Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Gleichzeitig musste die Verteidigung Gelegenheit erhalten, Erinnerungen, Widersprüche und Zuordnungen zu hinterfragen. Das kann für Opfer unerträglich wirken, gehört aber zum Wesen eines Strafprozesses: Eine Aussage wird nicht dadurch entwertet, dass sie geprüft wird. Sie gewinnt gerichtliches Gewicht gerade durch diese Prüfung.
Besonders schwierig war der Nachweis der persönlichen Verantwortung. Die Anklage stützte sich auf vier sogenannte gemeinsame verbrecherische Vorhaben: die dauerhafte Entfernung von Bosniaken und Kroaten aus beanspruchten Gebieten, die Terrorisierung Sarajevos, die Geiselnahme von UNO-Angehörigen und die Vernichtung der bosniakischen Bevölkerung Srebrenicas. Diese Rechtsfigur bedeutete nicht, dass jeder Beteiligte jede einzelne Tat selbst ausgeführt haben musste. Entscheidend war, ob Mladić die verbrecherischen Ziele teilte und wesentlich zu ihrer Umsetzung beitrug.
Die Verteidigung bestritt genau dies. Sie zeichnete Mladić als Berufssoldaten, der militärische Ziele verfolgt, Zivilisten schützen wollen und nicht sämtliche Handlungen untergeordneter Einheiten kontrolliert habe. Für die Morde von Srebrenica seien eigenmächtig handelnde oder von Rache getriebene Täter verantwortlich gewesen; ein Befehl Mladićs zur systematischen Tötung sei nicht bewiesen. Zudem müsse die Anklage jede Verbindung und insbesondere den für Völkermord notwendigen Vernichtungswillen zweifelsfrei nachweisen. In den Schlussplädoyers erinnerte die Verteidigung das Gericht zu Recht daran, dass öffentliche Empörung kein Beweismittel sei und jede vernünftige Unsicherheit zugunsten des Angeklagten wirken müsse (ICTY, Schlussplädoyer der Verteidigung, 9. Dezember 2016).
Gerade weil diese Einwände zugelassen und ausführlich geprüft wurden, lässt sich das Urteil nicht glaubwürdig als blosses politisches Verdikt abtun. Das Gericht übernahm auch nicht jede Position der Anklage. In Bezug auf die Vertreibungs- und Mordkampagnen des Jahres 1992 stellte die Kammer zwar schwerste Verbrechen und bei unmittelbaren Tätern teilweise Vernichtungsabsicht fest. Sie sah aber nicht zweifelsfrei bewiesen, dass sich diese Absicht gegen einen hinreichend wesentlichen Teil der bosniakischen Bevölkerungsgruppe gerichtet hatte. Deshalb wurde Mladić vom ersten Völkermordanklagepunkt freigesprochen.
Wenn die Erde neue Beweise freigibt
Der Prozess zeigte zudem, wie wenig abgeschlossen die Aufarbeitung selbst Jahrzehnte nach einem Krieg ist. Im September 2013 wurde bei Tomašica nahe Prijedor ein weiteres Massengrab entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt lief die Beweisaufnahme der Anklage bereits. Fachleute mussten die Fundstelle untersuchen, sterbliche Überreste identifizieren und Berichte erstellen. Die Anklage beantragte deshalb, ihren bereits abgeschlossenen Beweisvortrag wieder zu eröffnen.
Die Verteidigung widersprach. Sie argumentierte, mitten in ihrem eigenen Fall mit neuem Material konfrontiert zu werden, beeinträchtige ihre Rechte und zwinge zu weiteren Verzögerungen. Das Gericht liess die neuen Beweise dennoch zu, weil sie zuvor nicht verfügbar gewesen waren und für die organisierte und grossflächige Gewalt in der Gemeinde Prijedor erheblich sein konnten. Zugleich erhielt die Verteidigung Gelegenheit, darauf zu antworten. So wurde das Verfahren buchstäblich von einer Vergangenheit eingeholt, die noch immer aus der Erde geborgen wurde (ICTY, Wiedereröffnung wegen des Massengrabes Tomašica, 23. Oktober 2014).
Auch Mladićs Gesundheitszustand beschäftigte das Gericht immer wieder. Er hatte schwere gesundheitliche Probleme, und seine Verteidiger beantragten Anpassungen des Sitzungsplans sowie später eine Überprüfung seiner Verhandlungsfähigkeit. Medizinische Gutachten, die Belastung durch lange Verhandlungstage und sein Recht, dem Verfahren folgen zu können, mussten gegen das Interesse an einem zügigen Abschluss abgewogen werden. Die Tatsache, dass sich ein Angeklagter mutmasslich jahrelang dem Gericht entzogen hatte, hob seine Rechte nach der Festnahme nicht auf.
Das Urteil
Am 22. November 2017 verkündete die Strafkammer ihr Urteil. Während der Verlesung kam es erneut zu einem Eklat. Nachdem die Verteidigung wegen Mladićs Blutdrucks eine Unterbrechung verlangt hatte und die Kammer die Fortsetzung anordnete, schrie Mladić die Richter an und wurde aus dem Saal geführt. Das Urteil wurde ohne ihn weiter verlesen.
Die Kammer sprach ihn in zehn der elf Anklagepunkte schuldig. Sie verurteilte ihn wegen des Völkermordes von Srebrenica, wegen Verfolgung, Vernichtung, Mord, Deportation und gewaltsamer Vertreibung, wegen der Terrorisierung und des rechtswidrigen Beschusses Sarajevos sowie wegen der Geiselnahme von UNO-Personal. Die Richter kamen zum Schluss, dass Mladićs Beiträge für mehrere dieser Verbrechenskomplexe von zentraler Bedeutung gewesen waren. Beim Völkermord in Srebrenica habe er die Absicht geteilt, die dortige bosniakische Gemeinschaft durch die Tötung der Männer und Jungen und die Vertreibung der übrigen Bevölkerung zu zerstören. Die Strafe lautete lebenslange Haft (ICTY, erstinstanzliches Urteil, 22. November 2017).
Die Kammer verurteilte ihn somit nicht einfach, weil er der ranghöchste General war. Sie stützte die Schuldsprüche auf seine Beteiligung an den vier gemeinsamen verbrecherischen Vorhaben, seine Befehle, seine Auftritte, sein Wissen, seine Kontrolle über Einheiten und sein Verhalten vor, während und nach den Taten. Ebenso bedeutsam ist der Freispruch beim ersten Völkermordvorwurf. Er zeigt, dass das Gericht zwischen erwiesenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den noch höheren juristischen Anforderungen an den Nachweis eines Völkermordes unterschied.
Ein Berufungsverfahren mit echten Konflikten
Mit dem Urteil von 2017 war das Verfahren nicht beendet. Sowohl die Verteidigung als auch die Anklage legten Berufung ein. Die Verteidigung griff die Beweiswürdigung, die rechtliche Konstruktion der gemeinsamen verbrecherischen Vorhaben, die Feststellungen zu Mladićs Wissen und Absicht sowie verschiedene Fragen der Fairness des Verfahrens an. Die Anklage wollte erreichen, dass Mladić auch wegen Völkermordes in mehreren bosnischen Gemeinden im Jahr 1992 verurteilt werde.
Auch die Zusammensetzung der Berufungskammer wurde zum Streitgegenstand. 2018 beantragte die Verteidigung, drei Richter wegen des Anscheins möglicher Voreingenommenheit auszuschliessen, weil sie in früheren Verfahren Feststellungen zu verwandten Sachverhalten getroffen hatten. Dem Antrag wurde stattgegeben, und die drei Richter wurden ersetzt. Das bedeutete keine Feststellung persönlicher Befangenheit. Es zeigte jedoch, wie ernst das Gericht bereits den äusseren Anschein nahm, ein Angeklagter könnte nicht von einer unvoreingenommenen Kammer beurteilt werden (IRMCT, Chronologie des Berufungsverfahrens).
Weitere Verzögerungen entstanden durch Mladićs Gesundheitszustand und die Coronapandemie. Eine für März 2020 angesetzte Anhörung wurde wegen einer Operation verschoben. Danach verhinderten Reisebeschränkungen und gesundheitliche Risiken weitere Termine. Die mündliche Berufungsverhandlung fand schliesslich am 25. und 26. August 2020 statt; vier der fünf Richter nahmen per Videoverbindung teil. Selbst in dieser letzten Phase musste das Gericht klären, ob Mladić körperlich und geistig in der Lage war, das Verfahren zu verstehen und sich mit seinen Anwälten zu beraten (UNO/IRMCT, Fortschrittsbericht zum Berufungsverfahren 2020).
Am 8. Juni 2021 wurde das rechtskräftige Urteil verkündet. Die Berufungskammer bestätigte die Schuldsprüche und die lebenslange Freiheitsstrafe. Sie wies zugleich die Berufung der Anklage gegen den Freispruch vom Völkermordvorwurf für die Gemeinden des Jahres 1992 zurück. Damit blieb es bei der juristischen Unterscheidung: erwiesene Verfolgungen, Vertreibungen, Morde und Vernichtungsverbrechen in zahlreichen Gemeinden, aber kein zweifelsfreier Nachweis aller besonderen Voraussetzungen des Völkermordtatbestandes für diesen ersten Anklagepunkt.
Die Entscheidung fiel nicht in allen Fragen einstimmig. Richterin Prisca Matimba Nyambe widersprach wesentlichen Teilen der Mehrheitsentscheidung über Mladićs Berufung und auch der Bestätigung der lebenslangen Strafe. Bei der Zurückweisung der Berufung der Anklage widersprachen wiederum zwei andere Richter. Diese abweichenden Meinungen ändern nichts an der Rechtskraft des Urteils. Sie sind aber wichtig, weil sie zeigen, dass hier nicht ein vorbestimmtes politisches Theaterstück aufgeführt wurde. Richterinnen und Richter rangen tatsächlich um Beweise, Rechtsbegriffe und Schlussfolgerungen (IRMCT, rechtskräftiges Berufungsurteil vom 8. Juni 2021).
Was ein Urteil leisten kann – und was nicht
Nach sechzehn Jahren Flucht, 530 Prozesstagen, 592 berücksichtigten Zeuginnen und Zeugen und fast 10’000 Beweisstücken stand ein rechtskräftiges Urteil. Es konnte Mladić nicht zwingen, Verantwortung zu übernehmen. Es konnte die Toten nicht zurückbringen und den Überlebenden ihre verlorenen Jahre nicht erstatten. Es konnte auch nicht verhindern, dass Politiker und nationalistische Milieus ihn weiterhin als Verteidiger des serbischen Volkes darstellen.
Aber das Urteil schuf einen überprüfbaren historischen und juristischen Bestand. Wer heute behauptet, die Verbrechen seien erfunden, Mladić sei nur wegen seiner Herkunft verurteilt worden oder Srebrenica sei kein Völkermord gewesen, widerspricht nicht einfach einer politischen Meinung. Er widerspricht Tausenden Seiten gerichtlicher Feststellungen, forensischen Untersuchungen, Militärdokumenten, Videoaufnahmen, Funkmitschnitten und den Aussagen Hunderter Menschen. Über einzelne juristische Bewertungen darf gestritten werden. Die dokumentierte Wirklichkeit lässt sich dadurch nicht zum Verschwinden bringen.
Ein Frieden unter Aufsicht
Der Krieg endete 1995 mit dem Abkommen von Dayton. Es stoppte das Töten, schuf aber einen Staat, dessen Verfassung die ethnischen und territorialen Strukturen des Krieges teilweise festschrieb. Bosnien und Herzegowina besteht seither aus der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska; hinzu kommt der Sonderdistrikt Brčko. Ein dreiköpfiges Staatspräsidium, komplizierte Zuständigkeiten, ethnische Vetorechte und zahlreiche Regierungsebenen sollten Machtteilung ermöglichen. Gleichzeitig machten sie Blockaden zu einem dauerhaften Bestandteil des politischen Systems (Office of the High Representative, Dayton Peace Agreement).
Wer heute von noch immer stationierten «Blauhelmen» spricht, meint etwas Richtiges, verwendet aber einen ungenauen Begriff. Die klassische UNO-Blauhelmmission UNPROFOR endete in Bosnien 1995. Danach folgten zunächst die NATO-geführten Truppen IFOR und SFOR. Seit Dezember 2004 sorgt die von der Europäischen Union geführte Operation EUFOR Althea für militärische Stabilisierung. Ihr exekutives Mandat beruht auf einer Ermächtigung des UNO-Sicherheitsrates, doch ihre Soldatinnen und Soldaten sind keine UNO-Blauhelme.
Dass diese internationale Truppe mehr als dreissig Jahre nach Kriegsende noch immer benötigt wird, ist keine Nebensache. EUFOR unterhält Verbindungsteams im Land, arbeitet mit den bosnischen Streitkräften zusammen und kann Reserven mobilisieren, wenn sich die Sicherheitslage verschärft. Noch Ende August und Anfang September 2026 führte die Mission mit zusätzlichen Reservekräften die Übung «Quick Response 2026» durch (EUFOR Althea, «Quick Response 2026»).
Auch die Schweiz beteiligt sich seit November 2004 mit zwanzig bewaffneten Armeeangehörigen an EUFOR Althea. Wegen der politischen Krisen beschloss der Bundesrat im Februar 2026, dem Parlament für 2027 eine vorübergehende Verstärkung um zwölf weitere Armeeangehörige vorzuschlagen. Die offizielle Begründung nennt die Mission ausdrücklich einen wesentlichen Faktor für die Stabilisierung Bosnien und Herzegowinas (Schweizerischer Bundesrat, 18. Februar 2026).
Das bedeutet nicht, dass Bosnien kurz vor einem neuen Krieg stehen muss. Die überwältigende Mehrheit der Menschen möchte in Sicherheit leben, arbeiten, Familien gründen und nicht erneut für die politischen Projekte anderer sterben. Aber die Institutionen bleiben fragil, nationalistische Parteien nutzen Ängste, die Anerkennung der Kriegsverbrechen wird politisch bekämpft und die staatliche Ordnung immer wieder infrage gestellt. Der Brandherd besteht nicht in einer angeblich angeborenen Feindschaft der Bevölkerung. Er besteht dort, wo unverarbeitete Vergangenheit, politische Machtinteressen, institutionelle Blockaden und organisierte Geschichtsverfälschung zusammentreffen.
Weshalb ein verurteilter Täter zum Helden gemacht wird
Die Verehrung Mladićs lässt sich nicht allein mit Unwissen erklären. Viele seiner Anhänger kennen die Vorwürfe und Urteile. Sie lehnen sie ab, weil eine Anerkennung der Verbrechen ihr eigenes nationales Selbstbild erschüttern würde. Wenn Mladić ein Verbrecher war, dann muss gefragt werden, wer ihn politisch unterstützte, wer seine Armee finanzierte, wer ihn versteckte und wer nach dem Krieg seine Legende pflegte. Der Heldenkult schützt daher nicht nur einen Toten. Er schützt ein ganzes Geflecht aus Verantwortung und Verdrängung.
Dazu kommt die bis heute gepflegte Erzählung einer ausschliesslich gegen Serben gerichteten internationalen Justiz. Tatsächlich verurteilte das Jugoslawien-Tribunal Angehörige verschiedener Konfliktparteien. Über einzelne Urteile und Freisprüche wurde und wird kontrovers diskutiert. Doch aus solchen Debatten folgt nicht, dass die Verbrechen Mladićs erfunden wären. Die Vorstellung, jedes Urteil gegen einen serbischen Befehlshaber müsse automatisch ein Urteil gegen alle Serbinnen und Serben sein, übernimmt gerade jene kollektivistische Logik, aus der die Gewalt entstanden war.
Niemand erbt persönliche Schuld aufgrund seiner Herkunft. Aber Gesellschaften tragen Verantwortung dafür, wie sie mit dokumentierten Verbrechen umgehen. Anerkennung bedeutet nicht nationale Selbsterniedrigung. Sie kann im Gegenteil ein Akt moralischer Selbstbefreiung sein: Der Täter darf nicht länger behaupten, er habe im Namen eines ganzen Volkes gehandelt. Wer Mladićs Verbrechen anerkennt, klagt nicht «die Serben» an. Er widerspricht dem Anspruch Mladićs, sie vertreten zu haben.
Was bleiben muss
Ich schreibe diesen Text, weil Erinnerung nicht von selbst bleibt. Dokumente verschwinden nicht unbedingt aus Archiven, aber sie können aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden. Sie können von lauteren, einfacheren und emotionaleren Geschichten überlagert werden. Aus Tätern werden dann Soldaten, aus Vertreibungen Evakuierungen, aus Lagern Gefängnisse, aus Massengräbern umstrittene Fundstellen und aus einem gerichtlich festgestellten Völkermord eine angebliche Erfindung feindlicher Mächte.
Carla Del Ponte konnte Mladić während ihrer Amtszeit nicht nach Den Haag bringen. Serge Brammertz und seine Mitarbeitenden mussten später den Prozess führen. Serbische Ermittler vollzogen schliesslich die Festnahme. Hunderte Zeuginnen und Zeugen, Forensiker, Übersetzerinnen, Ermittler, Anwälte und Richter trugen dazu bei, dass aus dem Wissen um die Verbrechen ein rechtskräftiges Urteil wurde. Gerade diese lange Kette zeigt, wie mühsam internationale Gerechtigkeit ist – und wie leicht sie gescheitert wäre, wenn die Welt irgendwann beschlossen hätte, Mladićs Verhaftung sei nicht mehr wichtig.
Nun wird er von Teilen der serbischen Gesellschaft noch einmal als Held inszeniert. Dagegen hilft keine ebenso pauschale Verurteilung eines ganzen Volkes. Es hilft nur das beharrliche Festhalten an Tatsachen, an den Namen der Opfer, an den Aussagen der Überlebenden und an der Erkenntnis, dass Frieden mehr sein muss als die Abwesenheit von Schüssen.
Ein Land, dessen Frieden nach mehr als drei Jahrzehnten weiterhin militärisch abgesichert werden muss, hat den Krieg nicht einfach hinter sich gelassen. Und eine Region, in der ein rechtskräftig verurteilter Verantwortlicher des Völkermordes mit militärischen Ehren zu Grabe getragen werden soll, hat ihre Vergangenheit noch längst nicht bewältigt.
Ratko Mladić ist tot. Das Urteil über ihn bleibt. Ob auch die Erinnerung bleibt, hängt von uns ab.



