29 US-Bundesstaaten werfen Meta vor, junge Menschen gezielt an Facebook und Instagram zu binden, Risiken zu verschleiern und Daten von Kindern unzulässig zu sammeln. In Oakland geht es um Milliarden – und um die Frage, wie soziale Netzwerke künftig funktionieren dürfen

Es geht nicht nur darum, wie viel Zeit Jugendliche auf Instagram verbringen. Vor einem Bundesgericht in Oakland wird derzeit eine grundsätzlichere Frage verhandelt: Hat Meta seine Plattformen lediglich besonders attraktiv gestaltet – oder bewusst Mechanismen eingesetzt, die junge Menschen zu einer zwanghaften Nutzung verleiten?

Der Prozess könnte für soziale Medien zu einem Wendepunkt werden. Denn erstmals stehen nicht ausschließlich einzelne tragische Schicksale im Mittelpunkt. Mehrere US-Bundesstaaten greifen das Geschäftsmodell selbst an: möglichst viel Aufmerksamkeit, möglichst lange Nutzung und möglichst viele verwertbare Daten.

Wer steht vor Gericht?

Juristisch wichtig: Meta und seine Verantwortlichen sind nicht strafrechtlich angeklagt. Es handelt sich um ein Zivilverfahren gegen die Meta Platforms Inc., den Mutterkonzern von Facebook und Instagram. Mark Zuckerberg ist also nicht persönlich Beklagter, könnte aber ebenso wie weitere Führungskräfte und ehemalige Mitarbeiter als Zeuge auftreten.

Die Klage wurde 2023 von einer überparteilichen Koalition aus 29 US-Bundesstaaten eingereicht. Im jetzt laufenden ersten Teil übernehmen Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey die führende Rolle. Die übrigen 25 Staaten sollen später folgen.

Das Verfahren läuft vor dem U.S. District Court for the Northern District of California in Oakland. Den Vorsitz führt Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers. Die Auswahl der Geschworenen begann am 12. August 2026, die Eröffnungsplädoyers folgten am 18. August. Erwartet werden sechs bis acht Wochen Verhandlungsdauer. Formal handelt es sich teilweise um eine beratende Jury: Ihre Einschätzung soll der Richterin bei zentralen Tatsachenfragen helfen, die endgültige Entscheidung über bestimmte Ansprüche und Maßnahmen verbleibt jedoch beim Gericht. Der entsprechende Gerichtsbeschluss erläutert diese besondere Konstruktion.

Worum geht es konkret?

In der öffentlichen Wahrnehmung ist schnell vom „Social-Media-Suchtprozess“ die Rede. Ganz so einfach ist die Sache jedoch nicht. Das Gericht entscheidet nicht darüber, ob jeder intensive Instagram-Nutzer automatisch abhängig ist. Verhandelt wird vielmehr, ob Meta bestimmte Produktentscheidungen kannte, ihre Risiken gegenüber Eltern und Öffentlichkeit verharmloste und dabei gegen Verbraucher- und Datenschutzgesetze verstieß.

Die Bundesstaaten erheben im Kern drei Vorwürfe:

Erstens habe Meta Facebook und Instagram so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche immer wieder zurückkehren. Dazu zählen Belohnungsmechanismen, Benachrichtigungen, Funktionen rund um das Aussehen und fehlende oder wenig wirksame Unterbrechungen der Nutzung. Das Gericht hat die ursprünglich breiteren Vorwürfe allerdings eingegrenzt. Beiträge anderer Nutzer und bestimmte redaktionelle beziehungsweise algorithmische Entscheidungen sind nicht automatisch Meta zuzurechnen.

Zweitens soll der Konzern intern mehr über mögliche psychische und körperliche Risiken gewusst haben, als er nach außen kommunizierte. Die Kläger sprechen von einer Diskrepanz zwischen öffentlicher Sicherheitsrhetorik und internen Erkenntnissen über problematische Nutzung, Körperbild, Depressionen, Angststörungen und Essstörungen.

Drittens geht es um den Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA. Dieses US-Bundesgesetz schützt die Daten von Kindern unter 13 Jahren. Die Staaten behaupten, Meta habe gewusst, dass zahlreiche jüngere Kinder Facebook und Instagram verwenden, und trotzdem personenbezogene Daten ohne wirksame Zustimmung der Eltern gesammelt und genutzt. Meta hatte versucht, das Verfahren vorzeitig beenden zu lassen. Das Gericht lehnte dies im Juni 2026 ab und stellte fest, dass wesentliche Tatsachenfragen in einer Hauptverhandlung geklärt werden müssen. Der Beschluss nennt sowohl die Verbraucherschutz- als auch die COPPA-Vorwürfe.

Was sagt Meta?

Meta weist die Anschuldigungen zurück. Der Konzern argumentiert, die psychische Gesundheit Jugendlicher sei ein komplexes Thema, das nicht auf eine einzelne App reduziert werden könne. Zudem gebe es keinen eindeutigen wissenschaftlichen Konsens darüber, wann intensive Social-Media-Nutzung als klinische Abhängigkeit einzuordnen sei.

Das Unternehmen verweist außerdem auf zahlreiche Schutzmaßnahmen: private Jugendkonten, eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten, altersgerechte Inhaltseinstellungen, Elternaufsicht, Warnungen bei sensiblen Suchbegriffen und KI-gestützte Alterserkennung. Im Juni 2026 kündigte Meta weitere Schutzfunktionen für Instagram, Facebook und Messenger an. Dazu gehören strengere Standardeinstellungen für Jugendliche und eine erweiterte Erkennung falsch angegebener Altersdaten. Meta beschreibt diese Maßnahmen ausführlich in seinem eigenen Newsroom.

Die Kläger halten dagegen: Entscheidend sei nicht, ob Meta irgendwann Sicherheitsfunktionen eingeführt habe, sondern ob der Konzern zuvor bekannte Risiken in Kauf genommen und der Öffentlichkeit ein zu positives Bild vermittelt habe.

Als erster Zeuge trat der frühere Meta-Sicherheitsexperte Arturo Bejar auf. Er berichtete von internen Warnungen und davon, dass Sicherheitsprobleme aus seiner Sicht anhand wenig aussagekräftiger Kennzahlen kleingerechnet worden seien. Meta bestreitet diese Interpretation und wirft der Klägerseite vor, interne Kommunikation aus dem Zusammenhang zu reißen. Ein Bericht über den ersten Verhandlungstag fasst beide Positionen zusammen.

Wie hoch könnte die Zahlung ausfallen?

Die häufig genannte Summe von 1,4 Billionen US-Dollar sollte mit Vorsicht behandelt werden. Sie ist kein bereits feststehender Schadenersatz und auch keine Rechnung, die Meta am Ende des Prozesses automatisch erhält.

Die gigantische Zahl entstand, weil mögliche Verstöße nach den verschiedenen Verbraucher- und Kinderschutzgesetzen teilweise pro Nutzer, Handlung oder Verstoß berechnet werden können. Multipliziert man theoretische Höchstbeträge mit Millionen betroffener Konten, entstehen astronomische Summen. Meta selbst bezifferte das denkbare Maximum in einer Gerichtsakte auf bis zu 1,4 Billionen Dollar und bezeichnete diese Größenordnung als historisch beispiellos.

Die Bundesstaaten haben dem Gericht zuvor Berechnungen in einer Größenordnung von etwa 200 Milliarden Dollargenannt. Auch das ist kein feststehender Urteilsbetrag. Das Gericht verfügt bei der Bemessung über erheblichen Spielraum, und Rechtsexperten halten eine Zahlung nahe der theoretischen Obergrenze für äußerst unwahrscheinlich. Bedeutender als die reine Geldsumme könnten ohnehin gerichtliche Auflagen für das Produktdesign werden. Associated Press erläutert die unterschiedlichen Berechnungen und warum die Billionensumme kaum realistisch erscheint.

Hat Meta nicht schon einen solchen Prozess verloren?

Ja – allerdings handelte es sich um ein anderes Verfahren.

Im März 2026 entschied eine Jury in Los Angeles zugunsten einer jungen Frau, die unter dem Kürzel K.G.M. auftrat. Sie hatte Meta und Googles YouTube vorgeworfen, durch suchtähnlich wirkende Produktgestaltung erheblich zu ihren psychischen Problemen beigetragen zu haben. Die Jury sprach ihr insgesamt sechs Millionen Dollar zu: drei Millionen als Ausgleich und weitere drei Millionen als Strafschadenersatz. Meta sollte davon 4,2 Millionen Dollar tragen, YouTube 1,8 Millionen. TikTok und Snapchat hatten sich zuvor außergerichtlich geeinigt. Meta und Google haben Berufung angekündigt. Das Urteil und die Aufteilung der Summe sind hier zusammengefasst.

Dieses erste Urteil war finanziell für Meta verkraftbar. Seine eigentliche Sprengkraft lag darin, dass eine Jury den Zusammenhang zwischen Produktgestaltung, unzureichenden Warnungen und konkreten Schäden grundsätzlich anerkannte.

(KI-generiert)

Hinzu kommt ein separates Verfahren in New Mexico. Dort wurde Meta 2026 zunächst zu 375 Millionen Dollar an zivilrechtlichen Sanktionen verurteilt. Später ordnete ein Richter weitere 567 Millionen Dollar für Behandlungs-, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sowie konkrete Änderungen an Facebook und Instagram an. Meta geht auch gegen diese Entscheidungen vor. Die Maßnahmen aus New Mexico gelten zunächst nur für diesen Bundesstaat.

Wie könnte der Prozess ausgehen?

Ein vollständiger Sieg Metas ist möglich. Die Bundesstaaten müssen unter anderem beweisen, dass konkrete Aussagen irreführend waren, Meta über das notwendige Wissen verfügte und die beanstandeten Praktiken tatsächlich unter die jeweiligen Gesetze fallen. Gerade beim Begriff „Sucht“ und bei der Ursache psychischer Erkrankungen wird die Beweisführung schwierig.

Wahrscheinlicher als ein Alles-oder-nichts-Urteil erscheint ein gemischtes Ergebnis: Meta könnte bei einzelnen Verbraucher- oder Datenschutzvorwürfen unterliegen und bei anderen gewinnen. Anschließend würde über Geldzahlungen und mögliche Auflagen entschieden. Unabhängig vom ersten Urteil sind langwierige Berufungsverfahren nahezu sicher.

Bei einer weitreichenden Niederlage könnten Meta neben hohen Zahlungen auch konkrete Veränderungen auferlegt werden: strengere Alterserkennung, private Konten als Standard, wirksamere Zeitbegrenzungen, deutliche Warnhinweise, weniger aggressive Benachrichtigungen, zusätzliche Unterbrechungspunkte und eine geringere Personalisierung für Minderjährige.

Für Meta wäre das wirtschaftlich heikler als eine einmalige Geldstrafe. Jede Funktion, die Menschen schneller zum Ausloggen bewegt, steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einem Werbemodell, das von Aufmerksamkeit und Nutzungsdauer lebt. Der Prozess stellt damit nicht nur einzelne Schaltflächen infrage, sondern die Ökonomie hinter ihnen.

Was würde sich für die Nutzer ändern?

Für Eltern und Jugendliche könnten strengere Schutzvorgaben mehr Transparenz und Kontrolle bringen. Denkbar wären verständlichere Warnungen, bessere Meldefunktionen, verbindlichere Pausen und weniger öffentlicher Kontakt zu fremden Erwachsenen.

Doch auch die Nebenwirkungen gehören zur Debatte. Eine zuverlässige Altersprüfung kann bedeuten, dass Plattformen zusätzliche persönliche Informationen benötigen. Ausgerechnet der Versuch, Kinder besser zu schützen, könnte daher neue Datenschutzprobleme schaffen. Nutzer müssten möglicherweise ihr Alter über Ausweise, externe Prüfdienste oder technische Schätzverfahren bestätigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Jugendliche falsch eingeordnet oder von legitimen Inhalten ausgeschlossen werden.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Wie hält man Kinder fern?“ Sondern auch: „Wie gestaltet man Plattformen so, dass sie weniger Schaden anrichten, ohne dafür noch mehr persönliche Daten einzusammeln?“

Und was bedeutet das für Europa?

Eine Entscheidung aus Kalifornien gilt nicht automatisch in Deutschland, der Schweiz oder der Europäischen Union. Sie schafft auch keinen verbindlichen Präzedenzfall für europäische Gerichte.

Trotzdem könnte der Einfluss erheblich sein. Interne Dokumente, Zeugenaussagen und technische Erkenntnisse aus dem US-Verfahren können europäischen Behörden zusätzliche Argumente liefern. Außerdem wäre es für Meta teuer und kompliziert, für jede Region völlig unterschiedliche Versionen von Instagram und Facebook zu betreiben. Werden zentrale Funktionen in den USA geändert, könnten einige Anpassungen deshalb weltweit ausgerollt werden.

Vor allem aber ist Europa längst selbst aktiv. Die Europäische Kommission stellte am 10. Juli 2026 vorläufig fest, dass das Design von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act verstoßen könnte. Im Mittelpunkt stehen der endlose Scroll, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und hochgradig personalisierte Empfehlungssysteme. Nach Ansicht der Kommission hat Meta die Risiken für das körperliche und psychische Wohlbefinden, insbesondere von Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen, nicht ausreichend bewertet und begrenzt. Die vorläufigen Feststellungen sind auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Meta kann sich gegen diese Feststellungen noch verteidigen. Bei einer endgültigen Entscheidung wären jedoch hohe Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie konkrete technische Änderungen möglich.

Der Prozess in Oakland wirkt daher nicht allein, sondern wie ein zusätzlicher Beschleuniger. In den USA wird versucht, die Plattformen über Gerichte und bestehende Verbraucherrechte zu verändern. Europa setzt stärker auf Regulierung und behördliche Aufsicht. Beide Wege laufen jedoch auf dieselbe Kernfrage hinaus: Darf ein digitales Produkt weiterhin darauf optimiert werden, möglichst schwer weggelegt werden zu können?

Ein Prozess über mehr als Meta

Das Verfahren betrifft zunächst Facebook und Instagram. Beobachtet wird es jedoch von der gesamten Branche. Auch TikTok, YouTube, Snapchat und andere Plattformen arbeiten mit personalisierten Empfehlungen, Benachrichtigungen und endlosen Inhaltsströmen.

Sollte Meta verlieren, wäre das Signal deutlich: „Engagement“ wäre dann nicht mehr nur eine begehrte Kennzahl, sondern möglicherweise ein rechtliches Risiko. Plattformen müssten künftig nicht nur beweisen, dass ihre Inhalte erlaubt sind. Sie müssten auch stärker erklären, warum ihre Produkte so gestaltet sind, wie sie gestaltet sind – und ob aus einem cleveren Design irgendwann eine digitale Falle wird.

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