Am 27. September 2026 ist es wieder so weit: Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden über zwei eidgenössische Volksinitiativen. Zur Abstimmung stehen die sogenannte Neutralitätsinitiative und die Ernährungsinitiative. Zwei Vorlagen, die unterschiedlicher kaum sein könnten – und die doch beide Grundfragen berühren: Wie soll sich die Schweiz in der Welt positionieren? Und wie sichern wir langfristig unsere Ernährung, unsere Böden und unser Trinkwasser?

Für mich kommt noch eine weitere Dimension hinzu: Ich lebe im Ausland und darf trotzdem mitentscheiden. Das ist keineswegs überall selbstverständlich. Wenn meine Abstimmungsunterlagen rechtzeitig eintreffen und auch der Rückweg per Post gelingt, habe ich politisch dieselbe Stimme wie eine Schweizerin in Zürich, ein Schweizer in Genf oder eine Stimmbürgerin im abgelegenen Bergdorf.

Allein dieser Gedanke zeigt, wie aussergewöhnlich das politische System der Schweiz ist.

Mehr als gelegentliche Volksbefragungen

In vielen Ländern werden Parlamente gewählt, danach haben die Bürgerinnen und Bürger bis zur nächsten Wahl kaum noch unmittelbaren Einfluss auf konkrete politische Entscheidungen. Volksabstimmungen sind dort seltene Ausnahmeereignisse – manchmal von der Regierung angesetzt, manchmal aus einer akuten politischen Krise heraus geboren.

In der Schweiz sind sie Teil des politischen Alltags. Bis zu vier eidgenössische Abstimmungssonntage sind pro Jahr vorgesehen. Dazu kommen kantonale und kommunale Vorlagen. Wir stimmen über Steuern, Renten, Landwirtschaft, internationale Beziehungen, Medien, Energie, Gesundheitspolitik und mitunter über Fragen ab, die in anderen Staaten ausschliesslich Regierung oder Parlament entscheiden würden.

Mehr als ein Drittel aller weltweit auf nationaler Ebene durchgeführten Volksabstimmungen soll in der Schweiz stattgefunden haben. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet die Schweiz deshalb zu Recht als eine Art Weltmeisterin der politischen Mitbestimmung. Kein anderes Land verfügt über eine vergleichbar umfassende und regelmässig genutzte Kombination aus Volksinitiative, fakultativem Referendum und obligatorischem Verfassungsreferendum. Mehr zur Geschichte der direkten Demokratie

Dabei ist die Schweiz keine reine direkte Demokratie. Wir wählen Parlamente, die Gesetze beraten und beschliessen. Wir haben eine Regierung und eine professionelle Verwaltung. Doch das Volk kann korrigieren, stoppen und selber Verfassungsänderungen anstossen. Treffender ist deshalb die Bezeichnung halbdirekte Demokratie.

Das verändert auch den politischen Betrieb. Parlament und Regierung müssen schon bei der Ausarbeitung eines Gesetzes damit rechnen, dass dagegen das Referendum ergriffen wird. Diese Möglichkeit zwingt zur Suche nach Kompromissen. Nicht jeder Kompromiss überzeugt, und nicht jede Volksentscheidung ist automatisch weise. Aber politische Macht bleibt auf mehr Schultern verteilt.

Von 1848 bis heute: 708 Abstimmungsfragen

Als Ausgangspunkt der modernen Schweizer Abstimmungsgeschichte gilt die Bundesverfassung von 1848. Nach dem Sonderbundskrieg machte sie aus dem lockeren Staatenbund einen Bundesstaat. Die Abstimmungen darüber fanden damals nach unterschiedlichen kantonalen Regeln statt; am 12. September 1848 erklärte die Tagsatzung die neue Verfassung als angenommen. 72,8 Prozent der erfassten Stimmen und 15,5 von damals 22 Standesstimmen hatten zugestimmt. Die erste Vorlage in der Swissvotes-Datenbank

Die demokratischen Rechte von damals waren allerdings noch weit von unserem heutigen Verständnis entfernt. Abstimmen durften grundsätzlich nur Männer. Die Schweizerinnen erhielten das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht erst 1971 – beschämend spät im europäischen Vergleich. Geschichte des Frauenstimmrechts

Auch die Instrumente der direkten Demokratie wurden erst schrittweise ausgebaut:

  • 1848 wurde das obligatorische Referendum für Änderungen der Bundesverfassung verankert.
  • Mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 kam das fakultative Gesetzesreferendum auf Bundesebene hinzu.
  • Seit 1891 können Stimmberechtigte mit einer Volksinitiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
  • Seit 1971 stimmen Frauen auf Bundesebene mit.
  • 1977 wurde die Zahl der für eine Volksinitiative benötigten Unterschriften von 50’000 auf 100’000 erhöht; für das fakultative Referendum sind seither 50’000 Unterschriften erforderlich.
  • 1991 wurde das Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt.

Eine Auswertung des aktuellen Swissvotes-Datensatzes ergibt: Von 1848 bis und mit der Abstimmung vom 14. Juni 2026 wurden auf Bundesebene an 331 Abstimmungsterminen insgesamt 708 einzelne Vorlagen und Abstimmungsfragen entschieden. Swissvotes zählt dabei direkte Gegenentwürfe und Stichfragen jeweils separat. Die Chronologie der Bundeskanzlei verwendet teilweise eine andere Gruppierung und endete im Juni 2026 bei der Vorlagennummer 687.

Mit den beiden Initiativen vom 27. September steigt die Zahl der nach dieser Swissvotes-Zählweise entschiedenen Abstimmungsfragen auf 710.

Hinter dieser Zahl stecken 178 Jahre politischer Auseinandersetzungen: Fortschritt und Stillstand, Weitsicht und Irrtum, Mehrheitsentscheide und Minderheitenschutz. Die direkte Demokratie ist kein abgeschlossenes Denkmal. Sie ist ein Verfahren, das von jeder Generation neu genutzt, verteidigt und weiterentwickelt werden muss.

Wann braucht es das Ständemehr?

Bei normalen Gesetzesreferenden entscheidet das Volksmehr: Es wird gezählt, ob schweizweit mehr gültige Ja- oder Nein-Stimmen abgegeben wurden.

Bei Änderungen der Bundesverfassung reicht das allein nicht. Hier braucht es das sogenannte doppelte Mehr:

  1. die Mehrheit der gültig Stimmenden in der gesamten Schweiz – das Volksmehr;
  2. die Mehrheit der Kantone – das Ständemehr.

Die Schweiz verfügt rechnerisch über 23 Standesstimmen. Zwanzig Kantone haben je eine volle Stimme. Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden verfügen aus historischen Gründen über je eine halbe Standesstimme. Für das Ständemehr sind mindestens zwölf Standesstimmen erforderlich.

Wie ein Kanton stimmt, bestimmt die Mehrheit seiner Stimmberechtigten. Sagt beispielsweise die Mehrheit im Kanton Bern Ja, ergibt das eine Ja-Standesstimme – unabhängig davon, ob der Vorsprung 50,1 oder 70 Prozent beträgt.

Das Ständemehr kommt insbesondere bei Verfassungsänderungen, bei Volksinitiativen und beim Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften zur Anwendung. Es soll sicherstellen, dass grundlegende Veränderungen nicht nur von den bevölkerungsreichen Regionen getragen werden, sondern auch föderal ausreichend abgestützt sind. Faktenblatt des Parlaments zu den Referenden

Das Ständemehr ist nicht erst dann relevant, wenn ein Ergebnis knapp wird. Es ist eine eigenständige Voraussetzung. Eine Vorlage kann also schweizweit mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten und trotzdem scheitern, wenn nicht genügend Kantone zustimmen.

Da sowohl die Neutralitätsinitiative als auch die Ernährungsinitiative die Bundesverfassung ändern wollen, benötigen am 27. September beide Vorlagen das Volks- und das Ständemehr.

Stimmrecht kennt keine Landesgrenze

Ende 2025 lebten rund 838’600 Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Die sogenannte Fünfte Schweiz ist damit grösser als die Bevölkerung mancher Kantone und längst kein politisches Randphänomen mehr. Aktuelle Auslandschweizerstatistik

Als Auslandschweizer darf ich an eidgenössischen Volksabstimmungen und an den Nationalratswahlen teilnehmen. Voraussetzung sind unter anderem die Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung und der Eintrag ins Stimmregister. Zuständig ist in der Regel meine letzte Schweizer Wohnsitzgemeinde; wer nie in der Schweiz gelebt hat, wird einer Heimatgemeinde zugeordnet. Informationen des EDA zum Stimm- und Wahlrecht

Auch dieses Recht ist historisch jung. Seit 1977 besitzen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer politische Rechte auf Bundesebene. Zunächst mussten sie allerdings in die Schweiz reisen, um ihre Stimme abzugeben. Erst seit 1992 ist die briefliche Teilnahme aus dem Ausland möglich.

Und dieses Recht wird immer wieder infrage gestellt. Es wäre zu pauschal, dafür sämtliche bürgerlichen Parteien verantwortlich zu machen. Dokumentiert sind aber wiederholte Forderungen einzelner Politiker aus FDP und SVP. FDP-Ständerat Andrea Caroni schlug mehrfach vor, das Stimm- und Wahlrecht nach 20 oder 25 Jahren im Ausland ruhen zu lassen. Auch aus der SVP kamen Forderungen, Doppelbürgerinnen und Doppelbürger müssten sich entscheiden, in welchem Land sie ihre politischen Rechte ausüben wollten. Dokumentierte Debatte um eine Beschränkung

Mich überzeugt das nicht. Bürgerrechte sollten nicht mit einem Verfallsdatum versehen werden. Wer im Ausland lebt, kann weiterhin eng mit der Schweiz verbunden sein, Familie dort haben, später zurückkehren oder unmittelbar von Schweizer Entscheidungen betroffen sein. Aussenpolitik, Sozialversicherungen, Bankbeziehungen, Bürgerrecht, Konsularwesen und internationale Verträge machen an der Landesgrenze nicht halt.

Natürlich verlangt politische Mitbestimmung auch Verantwortung. Wer abstimmt, sollte sich informieren und nicht bloss nostalgischen Vorstellungen von der Schweiz folgen. Aber dasselbe gilt für Stimmberechtigte innerhalb des Landes. Der Wohnort allein ist kein verlässlicher Massstab für politisches Wissen oder Verbundenheit.

Die Neutralitätsinitiative: Für mich ein klares Nein

Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» will die immerwährende und bewaffnete Neutralität ausdrücklich in der Verfassung festschreiben. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und nur noch sehr eingeschränkt mit solchen Bündnissen zusammenarbeiten dürfen. Besonders weitreichend ist das vorgesehene Verbot, Sanktionen gegen kriegführende Staaten zu ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen sowie Massnahmen gegen die Umgehung ausländischer Sanktionen.

Die Befürworter argumentieren, nur eine strikte, verlässliche Neutralität bewahre die Schweiz vor fremden Konflikten und erhalte ihre Glaubwürdigkeit als Vermittlerin. Wirtschaftliche Sanktionen träfen zudem häufig nicht die Machthaber, sondern die Zivilbevölkerung. Diese Argumente verdienen eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Trotzdem sage ich klar Nein.

Die Schweiz ist bereits dauerhaft und bewaffnet neutral. Sie tritt keinem Bündnis mit militärischer Beistandspflicht bei, beteiligt sich nicht an Kriegen zwischen Drittstaaten und bietet ihre guten Dienste als Vermittlerin an. Ein grosser Teil dessen, was die Initiative fordert, ist also längst geltendes Recht oder gelebte Praxis.

Problematisch sind gerade jene Punkte, die darüber hinausgehen. Die Initiative würde der Schweiz verbieten, auf einen Angriffskrieg mit eigenständig beschlossenen oder übernommenen Sanktionen zu reagieren – sofern diese nicht von der UNO stammen. Weil im UNO-Sicherheitsrat Vetomächte sitzen, können ausgerechnet Aggressoren oder ihre Verbündeten wirksame UNO-Sanktionen blockieren.

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hätte die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union unter dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel nicht übernehmen dürfen. Bestehende Sanktionen müssten nach Einschätzung des Bundesrates möglicherweise sogar wieder aufgehoben werden.

Neutralität bedeutet für mich nicht Gleichgültigkeit gegenüber einem offensichtlichen Bruch des Völkerrechts. Ein Kleinstaat wie die Schweiz ist besonders darauf angewiesen, dass internationale Regeln gelten und Grenzen nicht mit Gewalt verschoben werden. Wer der Schweiz in solchen Situationen praktisch jede Reaktionsmöglichkeit nimmt, stärkt nicht ihre Unabhängigkeit, sondern schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein.

Auch sicherheitspolitische Zusammenarbeit kann man nicht erst dann einüben, wenn ein Angriff bereits stattfindet. Informationsaustausch, gemeinsame Übungen und abgestimmte Beschaffungen sind noch kein Beitritt zu einem Militärbündnis. Sie können aber entscheidend dazu beitragen, dass die Schweiz sich im Ernstfall verteidigen kann.

Neutralität muss verlässlich sein – aber sie darf nicht zu einer starren politischen Zwangsjacke werden. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Im Nationalrat lautete das Ergebnis 124 zu 65, im Ständerat 29 zu 10 Stimmen. Offizielle Informationen zur Neutralitätsinitiative

Die Ernährungsinitiative: Gute Ziele, schwieriger Weg

Bei der Ernährungsinitiative bin ich noch unentschlossen.

Die Initiative will den Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöhen. Heute produziert die Schweizer Landwirtschaft – unter Berücksichtigung importierter Futtermittel – weniger als die Hälfte der im Land konsumierten Lebensmittel. Im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 lag der Netto-Selbstversorgungsgrad bei rund 45 Prozent.

Um das Ziel zu erreichen, sollen vermehrt pflanzliche Lebensmittel produziert und konsumiert werden. Gleichzeitig verlangt die Initiative einen stärkeren Schutz des Trinkwassers, der Bodenfruchtbarkeit, der Ökosysteme und der Biodiversität. Der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln soll weiter reduziert werden.

Dafür sprechen gewichtige Argumente:

  • Krisen, Kriege und unterbrochene Lieferketten zeigen, wie riskant eine starke Abhängigkeit von Importen sein kann.
  • Pflanzliche Lebensmittel können pro Fläche wesentlich mehr Menschen ernähren als die Produktion von Fleisch über den Umweg des Tierfutters.
  • Ein Teil des Schweizer Ackerlands wird heute für Tierfutter statt für direkt konsumierbare Lebensmittel genutzt.
  • Fruchtbare Böden, Biodiversität und sauberes Grundwasser sind keine Nebenthemen, sondern Grundlagen jeder langfristigen Ernährungssicherheit.
  • Der heutige Selbstversorgungsgrad sagt wenig darüber aus, wie krisenfest die Produktion tatsächlich ist, solange Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel weiterhin importiert werden müssen.

Es gibt aber auch ernstzunehmende Einwände:

  • Ein Sprung von etwa 45 auf 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren wäre enorm. Er würde Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Konsumgewohnheiten tiefgreifend verändern.
  • Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz eignen sich nicht für Ackerbau. Gerade im Berggebiet ist Grasland vor allem über Rinder, Schafe und Ziegen für die Lebensmittelproduktion nutzbar.
  • Wenn die Schweizer Produktion tierischer Lebensmittel sinkt, die Nachfrage aber gleich bleibt, könnten Fleisch- und Milchprodukte verstärkt importiert werden. Die Umweltbelastung wäre dann nicht beseitigt, sondern ins Ausland verschoben.
  • Die Umstellung könnte hohe Kosten verursachen. Landwirtschaftliche Betriebe haben langfristig in Ställe, Maschinen und Produktionsanlagen investiert. Die Initiative verlangt deshalb eine sozialverträgliche, vom Bund finanziell unterstützte Umsetzung.
  • Der Bundesrat verfolgt bereits das Ziel, den Netto-Selbstversorgungsgrad bis 2050 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen und die Agrarpolitik ökologischer auszurichten. Die Frage ist deshalb auch, ob die Initiative den notwendigen Druck erzeugt – oder mit 70 Prozent in zehn Jahren zu viel auf einmal verlangt.

Bemerkenswert ist, dass das Parlament die Initiative geschlossen ablehnte: im Nationalrat mit 194 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen. Einstimmigkeit ersetzt zwar keine eigene Meinungsbildung. Sie ist aber ein Signal, die Umsetzbarkeit besonders kritisch zu prüfen. Offizielle Informationen zur Ernährungsinitiative

Mein Entscheid ist deshalb noch offen. Die Zielrichtung – mehr Versorgungssicherheit, mehr pflanzliche Produktion, Schutz von Böden und Wasser – überzeugt mich. Unsicher bin ich, ob der vorgegebene Selbstversorgungsgrad und die Zehnjahresfrist realistisch und sinnvoll ausgestaltet sind.

Warten auf das rote Büchlein

Nun warte ich auf das Abstimmungsbüchlein und die übrigen Unterlagen.

Das offiziell «Erläuterungen des Bundesrates» genannte Büchlein gehört seit 1977 zu den eidgenössischen Abstimmungen. Es enthält eine Zusammenfassung der Vorlage, den Abstimmungstext, die Argumente des Initiativkomitees, die Haltung von Bundesrat und Parlament sowie die Abstimmungsfrage. Die Bundeskanzlei stellt ein Archiv der Ausgaben seit 1978 zur Verfügung. Geschichte des Abstimmungsbüchleins

Das „Abstimmungsbüchlein“ (KI-generiert)

Für die Abstimmung vom 27. September steht das aktuelle Abstimmungsbüchlein bereits als PDF zur Verfügung. Digital informieren kann ich mich also schon jetzt. Meine Stimme selbst muss aber – sofern mir kein E-Voting zur Verfügung steht – weiterhin im Original den Weg zurück in die Schweiz finden.

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer beginnt deshalb nach der politischen Meinungsbildung eine zweite Abstimmung: jene gegen den Postweg und die Zeit. Die Unterlagen müssen zuerst bei mir eintreffen, und danach muss mein Antwortkuvert rechtzeitig bei der zuständigen Stimmgemeinde ankommen. Das EDA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eidgenossenschaft das Funktionieren ausländischer Postbetriebe nicht garantieren kann und das Risiko einer verspäteten Zustellung letztlich bei den Stimmberechtigten liegt.

Das ist unbefriedigend. Ein politisches Recht sollte nicht davon abhängen, ob zwei internationale Postsendungen innerhalb weniger Wochen funktionieren. Die laufenden E-Voting-Versuche können für einen Teil der Fünften Schweiz Abhilfe schaffen, stehen aber noch längst nicht allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung.

Ich hoffe deshalb, dass mein Couvert bald im Briefkasten liegt. Dann werde ich das rote Büchlein lesen, weitere Quellen konsultieren, meine beiden Kreuze setzen und die Unterlagen ohne Verzögerung zurückschicken.

Zur Neutralitätsinitiative ist mein Entscheid gefallen: Nein.

Bei der Ernährungsinitiative bleibt noch Zeit zum Nachdenken.

Dass ich überhaupt mitentscheiden darf, obwohl ich ausserhalb der Landesgrenzen lebe, empfinde ich nicht als beiläufiges Privileg. Es ist Teil meines Schweizer Bürgerrechts – und zugleich eine Verpflichtung, dieses aussergewöhnliche demokratische System aufmerksam, informiert und verantwortungsvoll zu nutzen.

Die direkte Demokratie lebt nicht von ihrer Geschichte und nicht von ihrem guten Ruf. Sie lebt davon, dass wir teilnehmen.


…und wie würdest du entscheiden (Volksabstimmungen vom 27.09.2026)?

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